Überstunden in der Berufschule

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  • Servus, bei meinem JAV I Seminar sind wir dahinter gekommen dass laut JArbSchG der Beruffschultag (wenn er 5 STD. hat) mit 8 Stunden vergütet wird. Da wir eine 36 Stunden woche heißt das, wir würden im jahr ca 48 Stunden (ich nicht mehr aber meine Azubis (50 Stück)).
    Jetzt wollen wir als JAV zum Ausbildungsleiter gehen (der macht auch des mit den zeiten uns alles) und sagen dass wir nicht 7,2 sonder die vollen 8 std. wie es im gesetz steht bekommen.
    Eine Alternative wäre, dass wir uns bei pauschal 5 Urlaubstagen in der Mitte treffen würden.
    Wie könnte der Ausbildungsleiter dagegen argumentieren, auf was muss ich mich vorbereiten. Laut Gesetz könnte uns der Arbeitgeber in der Berufschulwoche auf 2 Std. Ausbildungsveranstaltung holen. Würden diese 2 Std dann auf die 8 Std angerechnet werden?


    Hoff des Thema kam nochnet, würde mich über Antworten freuen,
    Vielen Dank

  • Naaa jaaa... ich würde mal sagen, dass 5 Berufsschulstunden nicht generell 8 Arbeitsstunden gleichzusetzen sind. Vielmehr ist es so, dass 5 Berufsschulstunden als ganzer Arbeitstag zu sehen sind. Und wenn ein Arbeitstag bei euch weniger als 8 Stunden hat dann ist das eben so. Man kann hier keinerlei Überstunden hineinkonstruieren, ihr würdet euch mit dieser Forderung wahrscheinlich sogar mehr als lächerlich beim AG machen ;)


    Die Regelung die es da gibt hat lediglich zum Ziel, dass man nach mindestens 5 Stunden in der Berufsschule seinen Arbeitgeber nicht mehr aufsuchen muss.

  • naja, so wie ihr das interpretiert, würde es bei Azubis mit einer regulären 35 Std - Woche und Blockunterricht ja dazu führen, dass sie je Schulwoche einen Tag Zuhause bleiben dürften und so kann es wirklich nicht gemeint sein! (Ohne, dass ich gerade die Möglichkeit hätte im Kommentar nachzulesen!!!)


    Wenn könntet ihr dafür auch keine Auszahlung verlangen (von vergütet steht im Gesetzt nichts!!!), sondern Freizeitausgleich in der Woche in der der Berufsschulbesuch liegt! Und überhaupt gilt diese Regelung ja nur für unter 18 jährige...

  • Also ich war letzte woche beim JAV 1 Grundlagen Seminar. Dort hat ein Teamer (ehem. JAV bei Postbank) gesagt, dass die es damals bei der postbank so gehandhabt haben, dass ALLE (auch über 18 ) 5 Tage Urlaub MEHR bekommen. Ist Fakt. Wie es gemeint is oder wie man es deuten kann is klar (das eben kein azubi minus stunden macht). Ich zitiere
    §9 (2). Auf die Arbeitszeit werden angerechnet
    1. Berufsschultage nach Absatz 1 NR. 2 (länger wie 5 Std) mit acht Stunden.
    "auf die arbeitszeit angerechnet" is wohl eindeutig.
    Alle wollen dass wir mehr arbeiten und kommen oft damit durch, warum nicht mal andersrum reagieren und nicht jedem Konflikt aus dem Weg gehen. DAFÜR solltet ihr Jav´s sein. Um sich NICHT alles gefallen zu lassen.



    Und da könnte mein AG Nichts aber auch garnichts dagegen machen. Wenn ich sag, hier... les nach, ab jez gibts 8 stunden pro BS Tag. dann muss das so geschehen. ES IST GESETZ!


    Da ich auch in einem größerem Unternehmen arbeite ( wohl Größtes in Deutschland!!!) wollen wir das erstmal Bayernweit mit 4 andren JAV´s besprechen und sehen ob und wie wir reagieren.
    Frech wärs schon wenn wirs durchziehen würden aber was solls.


    An passive / / aggressive
    -es steht nicht im gesetz (auch wenns logisch wär) ein BS tag (mehr als 5 std.) ist auf die arbeitszeit als ganzer arbeitstag anzurechnen, wie is im ausbildungsvertrag steht. (gesetzeslücke??!!)
    -dass man nach 5 std nicht mehr in den betrieb muss steht in andrem gesetz §9 (1) 2.

  • Nur mal zum Verständnis...


    Ich hab das jetzt so verstanden:


    Angenommen, eine Berufsschulwoche hat 40 Stunden, also 5x8 (bzw. 8x5) Stunden. Weiterhin nehmen wir an, die Arbeitswoche hätte ebenfalls 40 Stunden. Dann willst du aber 64 (8x8) Stunden für die BS abrechnen, weil 5 BS-Stunden = 8 Arbeitsstunden sind? Also in einer Woche 24 Überstunden??? Sehe ich das richtig?


    Bitte berichtige mich wenn ich falsch liege ;)

  • Jaa... Nee... die hälfte war richtig.
    Ein Berufschultag mit MINDESTENS 5 Std. wird mit 8 std. angerechnet.


    Beispiel 1: 8.00 bis 14.00 schule = 6 Std. dann bekomme ich laut §9 8 STd. verrechnet.


    Beispiel 2: 8.00 bis 16.00 schule = 8 Std. laut gesetz mit 8 Std verrechnet
    Beispiel 3: 8.00 bis 17.00 schule = 9 Std. ist egal haben wir nicht.


    ich will also für einen BS tag, wenn er mindestens 5 schulstunden hat, die vollen 8 stunden die im gesetz stehen. Die zeit wird dann eben anstatt 7,2 std (tarifvertrag) mit 8 auf das zeitkonto gutgeschrieben. macht bei 6 Schulblöcken ca 48 std. aus(p.a)


    Recht ist Recht.
    Außerdem will unser AG sowieso in ferner Zukunft die 38h Woche einführen. So könnten wir das wieder reinholen.


    Eine andere Möglichkeit wäre dass man sagt, alle Azubis verzichten darauf, dafür gibts pro jahr so und soviel unbefristete übernahmen mehr. Ist jez aber nur son gedanke.


    So ich denk jez isses verständlich. Was hältst du/ihr davon.

  • Ja okay, jetzt versteh ich ;) Ich find's aber trotzdem unlogisch, real nicht geleistete Stunden abzurechnen. Will jetzt nicht arbeitgeberfreundlich erscheinen, find's halt einfach nicht korrekt. Trotzdem finde ich die Idee mit den Übernahmen gut, also wenn du sowas aushandeln kannst dann wäre das wirklich super! Nur wie gesagt, den AG zu überzeugen dürfte in diesem Fall schwierig werden.

  • Ja sicher, im Endeffekt werden nicht geleistet Stunden abgerechnet. Man kann ja mit Hausaufgabe, Vorbereitung und lernen argumentieren.


    Also eigentlcih sollte es nicht schwer sein bei ca 300 Azubis (bayern) z.b. 4 unbefristet stellen mehr rauszuholen. Denn:


    300 Azubis x 48std (im jahr) ~14000 Azubistunden.
    14000 / 7,2 stunden am tag ~ 2000 Azubiurlaubstage
    bei grooob 200 Arbeitstagen, wäre es als würde er 10 azubis einstellen von denen er nur Kosten und keine nutzen hat.


    Das mit den unbefr. stellen wird e nicht funktionieren, da für die nächsten 3 jahre die übernamen tariflich festgelegt sind. Aber dass man sich z.b. bei 5 Tagen sonderurlaub für Prüfungen z.b. in der mitte trifft fänd ich ok.


    Die, die mit ihrem chef auf kriegsfuß stehen sollten das anwenden! Bei uns ist es wieder was anderes da wir es "zusammen" vorhaben, und man kann schlecht gegen alle javs und azubis angehen in so einer firma.


    Lests euch im JArbSchG einfach mal durch. is ziemlich kurz und erklärt sich von selbst

  • hast du schon mal im Kommentar nachgelesen oder dich über die Rechtsprechung informiert?


    Für mich wäre das Wort "angerechnet" doch sehr problematisch, weil anrechnen kannst du nicht mehr als da ist, d.h. wenn ich 20 ? Schulden habe, können darauf maximal Beträge bis 20 ? angerechnet werden! Folglich können auf einen Arbeitstag, der nur 7,2 Stunden hat auch max. 7,2 Std. angerechnet werden, alles darüber hinaus wäre keine Anrechnung mehr, sondern eine Gutschrift!

  • Gibt ja auch Betriebe die noch weniger Stunden pro Woche haben...Würde mich mal interessieren ob das wirklich so geht, dass man bspw. bei einer 30 Stunden Woche ganze 40 angerechnet bekommt bei einer Berufsschulwoche... is mir irgendwie zu extrem, kann mir bei aller liebe nich vorstellen, dass das wirklich so is.


    Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Schuhe, wie ConAirchen schon sagte, schau mal die Rechtsprechung nach Urteilen durch..da gibs sicher schon so etwas...


    Wenn du was findest oder sich was neues ergibt, schreibs doch einfach mal hier

  • wie schon gesagt, ich weiß aus 1. Quelle dass bei der Postbank es so gehandhabt wurde dass 5 Tage Urlaub und 5 TAge sonderurlaub vor prüfungen pro Jahr gegeben hat. Hab eben nochmal nachgefragt. Ich denke wenn es unrecht wäre würde es die Postbank (is ja jez auch nicht so der kleinste laden) nicht zulassen.

  • Zitat von "Anonym is besser!"

    wie schon gesagt, ich weiß aus 1. Quelle dass bei der Postbank es so gehandhabt wurde dass 5 Tage Urlaub und 5 TAge sonderurlaub vor prüfungen pro Jahr gegeben hat. Hab eben nochmal nachgefragt. Ich denke wenn es unrecht wäre würde es die Postbank (is ja jez auch nicht so der kleinste laden) nicht zulassen.


    was heißt unrecht? alles, was zugunsten der AN geht ist doch ok, die Frage ist nur, ob es eine freiwillige Leistung ist oder tatsächlich ein Anspruch darauf besteht...

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