Übernahme trotz unmöglichen Verhaltens?

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  • Schönen guten Tag!


    Ich hab mal wieder eine Frage zur Übernahme, bzw. zur Nicht-Übernahme:


    Wie siehts aus, wenn ein JAV-Mitglied seitdem es gewählt worden ist, die Schule schwänzt, dementsprechend die Noten aussehen, die Arbeit vernachlässigt, Vorgesetzte blöd anredet etc....sich also kurz gesagt wie Sau aufführt? Wird dann so jemand vom Gesetz her wirklich geschützt und anderen Azubis bei der Übernahme vorgezogen? Wie ist der Fall, wenn schon eine Abmahnung wegen solcher Dinge vorliegt? Das fänd ich persönlich anderen Azubis, die sich wirklich anstrengen gegenüber sehr ungerecht...


    Ich würd mich echt freun, wenn ich darauf ne Antwort bekommen würd!


    Liebe Grüße!

  • zum Xten Mal: der Schutz gilt nur, wenn die Abschlussprüfung nicht eine Note schlechter ist, als die derjenigen, die nicht übernommen werden...


    darüberhinaus muss die Dienststelle vor Gericht die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung geltend machen und da können solche Dinge dann angeführt werden - wie ein Gericht in diesem speziellen Fall entscheiden wird, kann niemand vorhersagen!

  • hmmms, das hab ich ja auch schon x-mal gelesen, wollt nur wissen, ob eben das Verhalten bzw. eine Abmahnung explizite Auswirkungen hat....darüber hab ich halt trotz Suche nichts gefunden.


    Dank dir trotzdem :D !


    Werd mich jetzt auf die Suche nach Gerichtsurteilen irgendwie in der Sache machen.


    Liebe Grüße!

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