Wahlen verpasst

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  • Hallo Zusammen,
    im Februar 2002 fanden bei uns im Betrieb zum ersten mal die JAV Wahlen statt, ich und der Betriebsrat waren bis jetzt der Meinung das erst 2 Jahre später gewählt wird, aber wie ich gerade erfahren habe wird ab der ersten Wahl immer reg. 2002, 2004, usw. gewählt. Hätten Wir also im gleichen Jahr ( 2002 ) die neue JAV wählen müssen? :?: :?: :?:


    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen!!!



    LG Simone

  • Hallo,
    sorry Simone, aber ich verstehe die Frage nicht ganz (könnte auch an mir liegen :D ). Wenn doch im Februar 2002 gewählt wurde, ist doch alles in Ordnung. Die nächsten regulären Wahlen wären doch dann erst 2004.
    Wäre nett, wenn Du das Problem etwas genauer beschreiben würdest. Hat sich denn jemand beschwehrt ?


    Bis dann

  • Hallo!


    Ich gehe jetzt mal davon aus, dass in dem entsprechenden Gesetz drin steht, dass - jetzt mal nur als Beispiel - im Mai gewählt wird. Und zwar immer regelmäßig alle 2 bzw. 3 Jahre.


    So ist das z. B. bei uns. Die JAV-Wahlen finden alle 3 Jahre im Mai statt (LPersVG RLP).


    Wenn bei Euch jetzt z. B. die Wahlen im Oktober angesetzt sind, Ihr aber die erste JAV im Februar davor gewählt habt, dann denke ich, dass die nächste Wahl nicht schon wieder im Oktober des gleichen Jahres sein kann.


    Schließlich steht im Gesetz nicht drin, dass ihr immer in den "graden" Jahren (also 2000, 2002, 2004 usw.) wählen müsst, sondern dass alle 2 Jahre im Oktober gewählt wird.


    Sollte also die erste JAV im Jahr 2001 gewählt worden sein, dann würden die nächsten Wahlen erst 2003 sein.


    Hm... keine Ahnung ob ich Deine Frage jetzt beantwortet habe... vielleicht hat es Dir ja weiter geholfen. *g*


    Wenn nicht: einfach noch mal nachfragen. :)


    Viele Grüße, Daniela

  • Im Kommentar zum § 27 BPersVG "Neuwahlen vor dem Ende der Amtszeit" steht:

    Zitat


    Ist eine zwischenzeitlich neugewählte Personalvertretung zu Beginn des regelmäßigen Wahlzeitraums noch nicht ein Jahr im Amt, so ist sie erst in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Personalratswahlen neu zu wählen. Auf diese Weise dauert die Amtszeit ausnahmseweise länger als vier Jahre.


    Anmerkung von mir: Auf die JAV ist diese Regelung entsprechend anzuwenden!

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