Betriebsrat:In wie weit darf man mitreden????

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  • Hallo


    ich habe mal eine frage, ich arbeite in einem Betrieb in dem es einen Betriebsrat von 20 Personen gibt. In wie weit darf ich mich bei Sitzungen an den Gesprächen beteiligen, wenn es nicht unmittelbar um Themen geht die die JAV betreffen, ich trotzdem Kenntnisse über bestimmte Vorgänge habe, außerdem in wie weit darf ich nicht JAV relevante Themen im Betriebsrat ansprechen, denn die leute hören das ich im Betriebsrat sitze und bitten mich ihre Probleme im Betriebsrat anzusprechen, obwohl sie nicht zu meiner JAV Arbeit gehören, für mich ist das kein Problem, nur darf ich das überhaupt, darf ich soweit gehen???


    Danke schonmal im vorraus.

  • Hallo,
    du darfst normalerweise zu allen Themen des Personalrates mitreden. Das kommt immer auch darauf an, inwieweit dich dein Personalrat in seiner Mitte akzeptiert. Du hast jedoch kein Mitbestimmungsrecht, wenn keine Azubis oder Jugendliche betroffen sind.
    Das du dich an Diskussionen innerhalb der Personalratssitzung auch außerhalb der für dich als JAV´ler relevanten Themen beteiligen darfst, gehört meiner Meinung nach zur vertrauensvollen Zusammenarbeit des PR mit den Mitgliedern der JAV.


    Bestehen Verhaltensregeln für Diskussionen im PR, wie z.B. in der Geschäftsordnung geregelt, musst du dich natürlich auch genauso wie die übrigen Mitglieder des PR oder der Vertreter der Schwerbehinderten daran halten.


    Bis dann


    Dominic

  • es gibt eine Mindermeinung in den Kommentaren zu den PersVGen, wonach die JAV überhaupt nur an den TOPs teilnehmen darf, welche die Teilnahme ausgelöst haben (also Jugendliche und Auszubildende in irgendeiner Form betreffen) - in meiner Diplomarbeit habe ich das aber mit mehreren Argumenten auseinandergenommen, weil das eben gerade nicht der vertrauensvollen Zusammenarbeit dient, das Verständnis erschwert (Rückbezüge auf bereits unter Ausschluss verhandelte Themen) oder natürlich auch den Sitzungsablauf hemmt, wenn da ständig jemand rein und raus geht oder die Themen zusammen gelegt werden müssen, obwohl es gar nicht passt...
    Also im Ergebnis sollte das bedeuten, dass es rechtlich sehr schwer ist ein "Mitspracherecht" bei allen TOPs zu stützen, aber in der Praxis ist es durchaus üblich, dass die JAV einfach dazu gehört; ähnlich wie die Schwerbehindertenvertretung! Allerdings habe ich auch heute noch von JAVen gehört, wo der PR-Vorsitzende in der Sitzung über den Tisch schnauzt, was die JAV denn dazu zu sagen hätte, sie wäre in diesem Fall schließlich nicht gefragt!!!
    Also, sprich am Besten deinen Vorsitzenden an oder ein anderes Betriebsratsmitglied, dem du vertraust und frag mal, ob du zu allem was sagen darfst oder es irgendjemanden gestört hat, wenn du es schon getan hast, weil du dir nicht sicher bist - wenn dann noch mal was ist, weißt du wenigstens wie du dich verhalten sollst und hast bei Konflikten im Ernstfall jemanden, der sich hinter dich stellt, was immer sehr hilfreich ist!


    Bei mir war es damals so, dass mein PR-Vorsitzender mich sogar angesprochen hat, dass ich doch auch mal (außerhalb der JAV-TOPs) was sagen sollte - und als ich dann geantwortet habe, dass ich mich das nicht getraut habe, hat er nur gelacht und mich dann auch in der Sitzung an passender Stelle aufgefordert etwas zu der Diskussion beizutragen - zwei Jahr später war ich dann auch offiziell im PR und hatte das Problem nicht mehr ;)

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