Wahl des/der stellvertretenden Vorsitzenden

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  • Ich habe zwei Frage zur Wahl des JAV Vorsitzenden bzw. dessen Vertreters.
    1.) Muss die Wahl des Vorsitzenden und Stellvertreters in einem Wahlgang erfolgen oder kann dies auch in zwei Wahlgängen erfolgen?


    2.) In einem JAV Gremium aus 3 Vertretern. Können dort wie auch in anderen Institutionen im politischen Bereich möglich ein Vorsitzer und zwei Vorsitzende gewählt werden?


    Wenn möglich beide Antworten mit Quelle.
    Danke schonmal für die Hilfe! :D

  • ich antworte jetzt mal aufgrund der Personalvertretungsgesetze, denke aber, dass es da zum BetrVG keine Unterschiede gibt:


    zu 1) es ist durchaus üblich, die Wahl in zwei Wahlgängen durchzuführen - ein gemeinsamer Wahlgang ist m.E. eh nur möglich, wenn keiner widerspricht


    zu 2) das Gremium ist in seiner internen Struktur frei, d.h. es können so viele stellv. Vorsitzende, Schriftführer, "Pressesprecher", Medienbeauftragte etc. gewählt werden, wie ihr für richtig und angemessen haltet. Bei einer 3er JAV dürfte sich aber die Wahl eines 2. stellv. Vorsitzenden schon deshalb erübrigen, weil bei Ausfall des Vors. und seines (1.) Stellv. nur noch ein ordentliches Mitglied übrig bleibt, welches dann natürlich (auch ohne entsprechende Wahl) die Aufgaben des Vorsitzenden wahrnimmt, d.h. die laufenden Geschäfte führt und die JAV nach außen vertritt.

  • wie meinst du das?


    weil ich die zweite Frage nicht richtig verstanden habe, habe ich einfach interpretiuert, dass ihr neben dem Vorsitzenden noch zwei Vertreter wählen wollt - oder meintest du, dass ihr zwei gleichberechtigte Vorsitzende wählen wollt?
    das ginge nicht, weil dem Vorsitzenden bestimmte Rechte und Pflichten obliegen, die eindeutig einer Perspn zugeordnet sein müssen!

  • Zitat von "ConAirchen"

    wie meinst du das?


    weil ich die zweite Frage nicht richtig verstanden habe, habe ich einfach interpretiuert, dass ihr neben dem Vorsitzenden noch zwei Vertreter wählen wollt - oder meintest du, dass ihr zwei gleichberechtigte Vorsitzende wählen wollt?
    das ginge nicht, weil dem Vorsitzenden bestimmte Rechte und Pflichten obliegen, die eindeutig einer Perspn zugeordnet sein müssen!


    Achso.
    Es sollen aus einem Personenkreis ein Vorsitzender und zwei gleichberechtigte Stellvertreter gewählt werden. Dies ist nicht möglich?

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