Ich habe zwei Frage zur Wahl des JAV Vorsitzenden bzw. dessen Vertreters.
1.) Muss die Wahl des Vorsitzenden und Stellvertreters in einem Wahlgang erfolgen oder kann dies auch in zwei Wahlgängen erfolgen?
2.) In einem JAV Gremium aus 3 Vertretern. Können dort wie auch in anderen Institutionen im politischen Bereich möglich ein Vorsitzer und zwei Vorsitzende gewählt werden?
Wenn möglich beide Antworten mit Quelle.
Danke schonmal für die Hilfe!