verbindliche Zusage?

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  • Für Arbeitsverträge herscht ja formfreiheit, also können sie mündlich und schriftlich abgeschlossen werden.
    Wenn dir also jemand, der dafür verantwortlich ist, sagt, dass du ab morgen Arbeit hast, dann ist das verbindlich.


    Du musst nur aufpassen, dass gem. § 2 NachwG innerhalb eines Monats nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niedergelegt werden müssen (vom AG unterzeichnet und an den AN ausgegeben).

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