Nachrückung durch nicht Übernahme

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  • Hallo Leute,
    ich bin neu hier und finde das forum echt klasse. Ich hab mich schon ziemlich viel rumgeschaut und gelesen. Echt super!!!!


    So, jetzt zu meiner Frage.
    Letztes Jahr gab es bei uns die JAV-Wahl. Wir bestehen aus 1 Vorsitzenden und 2 Vertreter. Der Vorsitzende hat seine Ausbildung bestanden und wurde nur für 1. Monat übernommen. (Er will aber in einen anderen Betrieb wechseln). In unserer Wahl wurde abgestimmt, dass die Vertreter nachrücken, wenn die ausbildung des Vorsitzenden beendet ist. In 3 wochen ist sie zuende und somit werden wir hochgerückt. Es müssen auch keine neu wahlen geschehen, weil ich jetzt hochgerückt bin und der andere meine vertretung macht.
    Ich muss jetzt eine Nachricht an die MAV schreiben wo alles ordnungsgemäß aufgeführt ist, warum es jetzt zu dieser Aktion gekommen ist.
    Könnt Ihr mir helfen, wie ich das am besten formulieren soll???


    Danke für eure Hilfe!

  • Hiho :)


    Also...


    Ihr habt eine 1er JAV.


    Bei der Wahl hat Euer "Vorsitzender" die meisten Stimmen bekommen, Du die zweitmeisten und der andere die drittmeisten.


    Somit war Euer "Vorsitzender" der Jugendvertreter und Ihr seine Vertretung im Verhinderungsfalle.


    Scheidet Euer Jugendvertreter jetzt also aus rückt derjenige mit den zweitmeisten Stimmen (also Du) automatisch nach. Das ist einfach so.


    Ich versteh' jetzt nicht ganz weshalb Ihr da ein Schreiben an den Betriebsrat (oder was meinst Du mit MV?) machen wollt... denn das ist meines Wissens rechtlich geregelt.


    Und nicht dass ich Dir den Posten nicht gönnen würde... aber warum hat Euer "Vorsitzender" nicht den Antrag auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach § Schlagmichtot (78a?) gestellt?


    Wollte er nicht?


    Wenn Ihr jetzt wirklich trotzdem ein Schreiben verfassen möchtet würde ich mir mal die entsprechenden Rechtsgrundlagen (Personalvertretungsgesetz mit Wahlordnung) besorgen und da die entsprechenden Formulierungen abgucken. ;)
    Denn man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo's steht. :lol:


    Viele Grüße, Daniela

  • Da ich keine Glaskugel vor mir habe, kann ich die Fragen von tom_bain nicht komplett beantworten.


    Daniela geht davon aus, dass es eine EINER JAV ist, genausogut könnte es aber auch eine DREIER JAV sein.


    Von daher dir Frage an tom_bain:
    Wie viele Auszubildenden habt ihr?
    Welches Gesetz findet bei euch Anwendung?


    Ansonsten stimme ich dem von Daniela zu.

  • Das mit der 3er-JAV hab ich mir auch gedacht... ich bin aber AUCH davon ausgegangen, dass mich tom_bain dann korrigiert, wenn das mit der 1er-JAV nicht stimmt... ;)


    Aber wie immer haben wir halt hier einen Fall, dass die Hintergrundinfos nicht mitgeliefert werden. *seufz*
    Das wird wohl immer so sein.

  • Also, wir sind eine EINER JAV. ICh war am anfang der woche bei der MAV (das ist die Mitarbeitervertretung). Ich glaube uns unterliegen die kirchlichen gesetze, weil wir eine stiftung sind. Der vorsitzende hatte überhaupt keine ahnung was er in der jav alles machen soll und hat sich auch nicht gekümmert. Bei den wahlen war ich noch frischer azubi und hatte keine ahnung was und wie es bei der jav läuft. Also konnt ich ja auch nicht die wahlen gewinnen. Ich habe nur erwähnt, dass ich den posten ja nach ende seiner ausbildung übernehmen würde.
    Das problem bei mir in der firma ist, dass das nie mit der jav geklappt hat. Der vorsitzende hat sich nie um irgendwas gekümmert und so wollten auch die anderen azubis nichts damit zutun haben. Jetzt hab ich mich informiert und möcht auch lles verändern. Viele Azubis haben fragen und auch probleme und es gab nie einen jav der ihnen helfen konnte.
    Ich möchte die anderen azubis gerne mit rat und tat unterstüten.


    Naja, jetzt zur MAV. Die wollte nur ein schreiben haben das der vorsitzende sein amt niederlegt und das ich jetzt der neue jav bin.

  • Hallo!


    das kannst du denen einfach genau so mitteilen!
    z.B. mit Schreiben vom hat ... sein Mandat als ... niedergelegt (oder ist durch Beendigung seines Arbeits-/Ausbildungsverhältnisses ausgeschieden). entsprechend dem Ergebnis der Wahl vom ... rückt somit ... al ordentliches Mitglied der JAV nach. Ich bitte dieses bei Einladungen, Anfragen und anderem Schriftverkehr zu berücksichtigen.
    o.ä.


    und jetzt mal so ein bisschen gefährliches Halbwissen: soweit ich es mitbekommen habe, ist die Stellung einer MAV äußerst schlecht und hinsichtlich der Mitbestimmungs- und Schutzrechte nicht mit einem PR oder BR vergleichbar; ich könnte mir vorstellen, dass eine JAV nach diesem Gesetz somit auch eine wesentlich schwächere Stellung hat als nach BetrVG und PersVG und ein Recht auf Weiterbeschäftigung evtl. überhaupt nicht besteht!!!

  • Hallo,


    danke für die Antworten!!!


    Wir müssen uns an die EKD halten, das ist das Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der ev. Kirche in Deutschland.
    Aber das stimmt nicht ganz mit der übernahme, denn laut §46 und anderen, ist der Gesetztestext identisch wie bei euch. Alle sachen wie einstellung, organisation der arbeitsplätze uvm. muss bei uns durch die MAV und diese muss erst ihre zustimmung geben.
    Lieben gruß an alle......

  • hallo!


    wir sind eine jav (vorsitzender bin ich) mit einem vorsitzenden und seinem vertreter. mein vertreter wird vermutlich in einigen monaten aus unserem unternehmen ausscheiden, womit ich dann einziger jav bin.


    diejenigen, die das amt meines stellverteters dann ausfüllen müssten, sind zum einen mit gleicher stimmzahl gewählt, und zum anderen müssen sie bald auch aus unserem unternehmen ausscheiden.


    müsste jetzt eine komplette neuwahl erfolgen? oder kann einfach ein stellvertreter neu gewählt werden? oder muss gar kein stellv. gewählt werden?


    bleibe ich trotzdem javi?

  • äh, also ich verstehe das gerade nicht!


    eine 2er JAV gibt es nach keinem Gesetz! Soetwas kann nur passieren, wenn eine größere Anzahl gewehlt werden könnte, aber nur zwei Leute kandidieren - das kann bei euch ja nicht der Fall sein, weil es sonst keine Nachrücker geben würde (warum müssen die eigentlich gehen, hätten doch einen Übernahmeanspruch oder haben die ihre Ausbildung schon beendet?).
    und wieso gab es keinen Losentscheid zwischen den beiden Ersatzmitgliedern, der die Reihenfolge dieser beiden bestimmt?


    Ansonsten ist die JAV nicht an die Existenz von Vertretern geknüpft, dass heißt so lange du nicht zurück getreten bist, wird es keine Neuwahl geben!

  • hallo!


    wir sind eine sonderform der jav, da wir 18 auszubildende sind. unsere form besteht aus einem javi und seinem stellvertreter. ich habs grad nirgendwo schriftlich gefunden, aber auf einem jav-seminar wurde uns das auch noch erklärt.


    mein stellvertreter möchte bald studieren, und scheidet daher von sich aus aus.


    bei unser jav-wahl erhielt ich vier stimmen, mein stellv. drei, und zwei weiter jeweils zwei. die beiden letzteren werden nur für drei monate übrnommen und müssen dann leider gehen.


    kann ich irgendwie erreicehn, dass ich noch eienn stellvertreter bekomme?

  • also wenn es denn tatsächlich so ist, dass eure JAV regulär aus zwei Personen besteht (von einer solchen Rechtsgrundlage habe ich noch nie gehört und für Beschlussgremien ist das absolut unüblich!), dann rückt einer der beiden mit zwei Stimmen nach, ist ab dem Ausscheiden deines Vertreters reguläres Mitglied und hätte (wenn die Ausbildung dann noch nicht beendet bzw. der befristete Vertrag unterschrieben wurde) einen Anspruch auf unbefristete Weiterbeschäftigung... ggf. könnte dein Vertreter ja auch schon etwas früher zurücktreten, um so eine Übernahme zu sichern!?


    In welcher Reihenfolge die beiden nachrücken, hätte bereits unmittelbar nach der Wahl per Los entschieden werden müssen - ich denke, dass müsste der Wahlvorstand dann jetzt nachholen.


    Wenn der zweite Posten allerdings endgültig nicht wiederbesetzt werden kann, wird es wahrscheinlich Neuwahlen geben müssen - dazu müsstest du aber noch einmal konkret in dem für dich zuständigen Gesetz nachlesen! Bei uns ist eine Neuwahl bei einer Nichtbesetzbarkeit von einem Viertel der ordentlichen Mitgliederzahl erforderlich.


    Ohne dir da zu nahe treten zu wollen, solltest du aber nochmal klären, ob ihr auch wirklich eine 2er-JAV seit!!! Von einer solchen Konstellation hätte ich in meiner 9-jährigen JAV-Tätigkeit noch nie etwas gehört und 18 Azubis führen normalerweise zu einer 1er-JAV, womit du das einzige ordentliche Mitglied wärst und es keine Neuwahlen geben müsste! Du hättest dann einfach keinen Stellvertreter! (eine "Nachwahl" von einzelnen Mitgliedern oder STellvertretern gibt es nicht!)

  • hallo!


    dann habe ich das irgendwie falsch aufgefasst.. kann ja auch mal passieren :)


    bei unserer wahl und dem drumherum war immer die rede von einem vorsitzende und einem stellvertreter, daher komm ich da drauf. ich geh dann mal davon aus, dass wir eine 1er jav sind, mit einem stellverteter...

  • wenn du eine 1er-JAV wärst, dann gäbe es aber auch keinen Vorsitzenden, da eine solche Wahl nur bei einem Gremium vorgesehen ist! (alleine kann man ja auch schlecht wählen ;-))


    außerdem hättest du dann nicht nur einen Stellvertreter, sondern alle nicht gewählten üben die Stellvertretung in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen aus; du hättest somit schon immer drei Stellvertreter gehab! Dabei würde es sich dann aber um stellv. Mitglieder und nicht um stellvertretende Vorsitzende handeln... also ich kann das jedenfalls alles nicht so richtig nachvollziehen, sorry!

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