Was ist mit §78a bei auflösung eines Gemeinschaftsbetriebes

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  • Hallo,


    ich habe ein kleines Problem, wer kann schnell helfen!!!
    Zur Vorgeschichte:
    Wir waren die letzten 10 Jahre hier am Standort 2 GmbH's, die sich als Gemeinschaftsbetrieb zusammengeschlossen hatten. Zum 31.01.2006 wurde dieser aufgelöst, wir als Betriebsrat hatten damit bis zur Neuwahl im April ein Übergangsmandat. Leider hat die JAV, mit Auflösung des Gemeinschaftsbetriebes kein Übergangsmandat.
    Alle 150 Azubis bei uns, hatten bis zum 31.01.06 Ihren Arbeitsvertrag bei GmbH XX, zum 01.02.06 wurden die Arbeitsverträge aufgeteilt, somit sind jetzt 75 Azubis bei der GmbH XX und 75 bei der GmbH YY. Unsere Vorsitzende der JAV hat Ihren Arbeitsvertrag bei der GmbH XX behalten und hat jetzt einen Arbeitsvertrag bei der GmbH YY angeboten bekommen, leider aber befristet ( es ist aber auch genau der Job, den sie die ganze Zeit schon macht und auch weiter gerne machen möchte). Unsere Personalabteilung beruft sich auf Ihren Arbeitsvertrag bei XX und jetzt geht sie zu YY und somit müßten sie nicht sich nach § 78a halten. Ich sehe es etwas anders, denn wir waren ein Gemeinschaftsbetrieb in der auch die JAV agiert hat. Natürlich hatte sie auch den Antrag gestellt zur unbefristeten Übernahme und das gleich bei beiden GmbH's (zur Sicherheit).


    Auf welchen Rechtsprechung kann ich mich berufe? Ich habe dazu im Fitting nichts gefunden.


    Vielen Dank und Grüße aus Dresden


    Sven

  • hallo,


    ich hab leider von so einem fall auch noch nie etwas zu diesem thema gehört und kann dir nur dringend empfehlen dich bei den politischen mitarbeitern deiner fachgewerkschaft zu erkundigen...


    viel erfolg!!

  • Ich melde mich wie es etwas neues gibt. Kommende Woche sind wir bei unserem Anwalt.
    Wir als BR haben einen Interessenausgleich abgeschlossen in dem u.a. steht " Dem MA darf auf aufgrund der Aufspaltung kein Nachteil entstehen"
    Wir als BR sehen dadurch natürlich ein Nachteil.


    Grüße aus dem sonnigen DD


    Sven

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