Übernahme als Beamten auf Lebenszeit

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  • Hallo Kollegen,


    ich bin Mitlgied der JAV meiner Behörde und befinde mich im Moment im Beamtenverhältnis auf Probe.


    Meine Amtszeit endet 2008 - vor meinem 27.Lebensjahr.


    Muss der Dienstherr mich als Beamten auf Lebenszeit übernehmen oder kann er das versagen? - zb. wegen schlechter Beurteilung oder aus gesundheitlichen Gründen.


    Grüße
    Marco

  • Ich habe jetzt nur das BPersVG da. Aber keine aktuellen Gesetztestexte zum "BeamtenRecht". Habe jetzt auch nichts im BPersVG dazu gefunden. Es gibt zwar den § 9 BPersVG aber der gilt nur für Auszubildende während der Ausbildung bzw. wenn diese die Ausbildung bestehen. Aber der gilt nur für Auszubildende und nicht für Anwärter. Aber Du bist ja auch kein Anwärter mehr, sondern schon Beamter, wenn auch noch nicht auf Lebenszeit. Aus diesem Grunde kann ich jetzt leider keinen richtige Antwort darauf geben. Aber ich würde schätzen, dass Dein Dienstherr Dir schon die Verleihung als Beamter auf Lebenszeit untersagen könnte, wenn Punkte deiner Aufzählung zutreffend sind. Aber wie geschrieben, das ist nur meine persönliche Vermutung! Ich hoffe mal, dass es hier noch jemanden gibt, der sich im Beamtenrecht etwas besser auskennt.

  • eine Verbeamtung orrientiert sich einzig und alleine an der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung und hat in keiner Weise etwas mit personalvertretungsrechtlichen Funktionen zu tun!!!


    Dabei ist es egal, ob es sich um die Einstellung auf Probe oder um eine Verbeamtung auf Lebenszeit handelt - die einzige kleine Ausnahme könnte sein, dass einem freigestellten JAV- oder PR-Mitglied in seinem persönlichen Werdegang durch die Freistellung keine Nachteile entstehen dürfen und eine Beförderung somit auch ausgesprochen werden kann bzw. muss, wenn diese bei vergleichbaren Beamten erfolgt, ohne dass entsprechende Tätigkeiten wahrgenommen werden um eine Benachteiligung Freigestellter auszuschließen, in diesem Fall würde somit die "fachliche Eignung" unterstellt - das ist aber auch die einzige Ausnahme die mir dazu einfällt...

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