Übernahme von Soldaten im öffentlichen Dienst

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  • Hallo,


    ich bin in einem Landkreis von Deutschland beschäftigt, wir haben unter anderem einen Soldaten bei uns (SaZ-12), der mir letztens sagte, dass, wenn er die Abschlussprüfung besteht, er in ein unbefristetet Arbeitsverhältnis übernomen wird.


    Ich bin aber nirgens fündig geworden, weder im Soldatengesetz, noch im Soldatenversorgungsgesetz oder im Betriebsverfassungsgesetz u.ä.


    Kann mir einer sagen, ob das stimmt mit der Übernahme von Soldaten in ein unbfristetet Arbeitsverhältnis?

  • Hallo,


    Ich hab doch noch ein wenig was gefunden, in § 9 Abs. 4 SVG steht folgendes:


    Zitat

    (4) Die Inhaber eines Eingliederungsscheins, eines Zulassungsscheins oder einer Bestätigung nach § 10 Abs. 4 Satz 4 sind auf die nach § 10 Abs. 1 und 2 vorbehaltenen Stellen einzustellen, im unmittelbaren Anschluss an den Vorbereitungsdienst nach bestandener beamtenrechtlicher Laufbahnprüfung zu Beamten auf Probe zu ernennen und als Beamte oder dienstordnungsmäßig Angestellte nach Maßgabe des Leistungsgrundsatzes anzustellen oder als Angestellte in das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit zu übernehmen, wenn sie die beamtenrechtlichen, dienstordnungsmäßligen oder tarifvertraglichen Voraussetzungen erfüllen


    Heißt das, wenn der Soldat (hat die beiden Scheine) mit der Ausbildung beendet hat, hat er einen Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag?

  • ja!!!
    jede Behörde hat einen gewissen Prozentsatz an Vorbehaltstellen bereit zu halten und diese mit Ex-Soldaten (allerdings zählen hier nur die mit Eingliederungsschein!) zu besetzen. Das heißt, die Soldaten, die einen solchen Schein besitzen (alternativ könne sie sich das auch auszahlen lassen), haben einen Anspruch im öffentlichen Dienst ausgebildet und weiterbeschäftigt zu werden, sofern sie die Ausbildung bestehen - ein Konkurrenzverhältnis zu den ggf. gleichzeitig ausgebildeten "normalen" Azubis besteht somit nicht.

  • Super, genau so wollte ich das hören! Also haben die Auszubildenden keinen Konkurrenzkampf durch ihn.


    Müsste meine Verwaltung dann bereits eine Stelle in Aussicht haben, auf die sie der Soldaten dann in 2 1/2 Jahren sozusagen befinden wird?
    Weil wenn nicht, und diese Stelle erst zum Ende der Ausbildung gesucht wird, nimmt er ja den "normalen" Auszubildenden eine Stelle weg, oder seh ich das falsch?

  • dabei kommt es ganz darauf an, was du mit "Stelle" meinst...
    Haushaltsrechtlich handelt es sich um eine sog. Vorbehaltsstelle, die mit einem Soldaten zu besetzen ist, darauf könnten somit eh keine anderen Azubis beschäftigt werden (wenn doch, müsste der LK glaube ich eine Ausgleichsabgabe zahlen wie bei den Schwerbehinderten, da bin ich mir aber nicht ganz sicher!).


    Allerdings wenn es um die konkrete Stelle geht (also z.B. Bezügerechner im Personalamt), dann wird es schon so sein, dass wenn der Ex-Soldat diese wahrnimmt, halt weniger Bedarf für die anderen Azubis ist...
    aber das lässt sich nicht ändern, weil die Soldaten mit Eingliederungsschein nunmal in der öffentlichen Verwaltung zu beschäftigen sind - das ist etwa so, als wenn zeitgleich mit dem Ausbildungsende jemand aus der Beurlaubung zurückkehrt, der würde den Azubis ja sozusagen auch eine Stelle im funktionalen Sinne (also einen Arbeitsplatz) wegnehmen, auch wenn diese haushaltsrechtlich immer für ihn freigehalten wurde.


    klingt jetzt vielleicht alles etwas verwirrend, aber Haushaltsrecht und Personalwirtschaft ist auch nicht so einfach ;)

  • Ich versteh was du meinst. Im engeren Sinne könnte man es also so sagen, dass der Soldat den Azubis eine Stelle "nimmt". Eine Stelle fällt ja, wie du schon sagtest, sowieso durch den Soldaten weg und kann also nicht mhr mit ausscheidenden Azubis besetzt werden.


    Schade das ich nur ein Jahr bei der Bundeswehr war, man hat ja doch so einige kleine, aber feine Vorteile, wenn ich z.B. an die Bezahlung denke...Wir mit Entgelt nach TVöD und er nach TVöD + BfD Ausgleichszahlung...


    :D

  • aber auch nur bis die 12 Jahre vorbei sind - da hätten sie ansonsten ja auch den vollen Besoldungsanspruch gegenüber der Bundeswehr!


    Anschließend bekommen auch die Ex-Soldaten Vergütung entsprechend ihrer jeweiligen Entgeltgruppe...
    das ist für Zeitsoldaten, die anschließend EG 5 bekommen und oft schon Haus und Familie haben dann schon eine ziemliche Umstellung - zumal die Bundeswehrzeit auch nicht bei den Erfahrungsstufen nach TVöD angerechnet werden kann (das war beim BAT noch anders) und sie finanziell dann schon wesentlich schlechter stehen, als Azubis, die mit 20 fertig werden und mit 32 dann halt schon viel mehr verdienen - da gönne ich denen dann schon die vorübergehende Zulage durch die Bundeswehr!

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