Hallo,
ich bin in einem Landkreis von Deutschland beschäftigt, wir haben unter anderem einen Soldaten bei uns (SaZ-12), der mir letztens sagte, dass, wenn er die Abschlussprüfung besteht, er in ein unbefristetet Arbeitsverhältnis übernomen wird.
Ich bin aber nirgens fündig geworden, weder im Soldatengesetz, noch im Soldatenversorgungsgesetz oder im Betriebsverfassungsgesetz u.ä.
Kann mir einer sagen, ob das stimmt mit der Übernahme von Soldaten in ein unbfristetet Arbeitsverhältnis?