Hallo,
ja, das geht. Beschäftigt der Arbeitgeber einen Auszubildenden nach erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfung weiter, kann dies ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründen, auch wenn die vereinbarte Ausbildungszeit noch läuft.
Hier geht es zum konkreten Fall: https://www.bund-verlag.de/akt…ch-Abschlusspr%C3%BCfung~
MfG
Horst