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  • Hallo ich hätte da mal eine Frage.
    Wenn jemand einen Erstantrag auf den Grad der Behinderung stellt?
    Darf er dann mit wählen?
    Ich weiß das alle mit GDB 50 und Gleichgestellte wählen dürfen.
    Aber bei einen Erstantrag gilt der der ihn stellt, doch auch als wie jemand mit GDB 50.
    Ist aber bis zum Wahltag, noch kein Bescheid vom Integrationsamt da, er braucht doch den Bescheid wo Gleichgestellt oder GDB 50 hat.
    Ich weiß ja auch nicht ob er überhaupt anerkannt wird, ich will die Wahl ja nicht ungültig machen.
    Gruß Jörg

  • Hallo Jörg,
    die Schwerbehinderung oder Gleichstellung muss zum Zeitpunkt der Wahl festgestellt sein. Die rechtzeitige Antragsstellung bei der Feststellungsbehörde reicht nicht aus. Bei weitergehenden Fragen dazu könne Sie gerne anrufen: 025113501350. Sie erreichen dort Frau Sybille Wasmund, die das Thema gerne weiter mit Ihnen bespricht.
    Herzliche Grüße Ihr Poko Team

  • Hallo zusammen!
    Ich habe da eine Verständnisfrage: Wir haben bei uns im Betrieb keine 50 Schwerbehinderte Mitarbeiter, danach -> das Einfache Wahlverfahren.
    Wie sieht es im Dreischichtbetrieb aus? 20 Mitarbeiter sind dort eingesetzt (von 30), wird es dann das förmliche Wahlverfahren, oder bleibt das vereinfachte Wahlverfahren?
    Gruß
    Manfred

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