Hallo ich hätte da mal eine Frage.
Wenn jemand einen Erstantrag auf den Grad der Behinderung stellt?
Darf er dann mit wählen?
Ich weiß das alle mit GDB 50 und Gleichgestellte wählen dürfen.
Aber bei einen Erstantrag gilt der der ihn stellt, doch auch als wie jemand mit GDB 50.
Ist aber bis zum Wahltag, noch kein Bescheid vom Integrationsamt da, er braucht doch den Bescheid wo Gleichgestellt oder GDB 50 hat.
Ich weiß ja auch nicht ob er überhaupt anerkannt wird, ich will die Wahl ja nicht ungültig machen.
Gruß Jörg
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