Die Geschäftsordnung des BR

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  • Liebe Foristinnen, liebe Foristen,


    gem. §36 BetrVG soll der Betriebsrat eine schriftliche Geschäftsordnung beschließen, ist dazu jedoch nicht verpflichtet. Wir haben in unserem aktuellen Newsletter einige Gründe für eine solche Geschäftsordnung gesammelt, sind allerdings - wie immer - sehr interessiert, wie sich die Betriebspraxis darstellt und vielleicht mögen Sie ja Ihre Erfahrungen mit uns teilen: Haben Sie eine Geschäftsordnung in Ihrem Betrieb? Sollten sie eine solche beschlossen haben, welche bisher von uns nicht erfassten Vorteile ergeben sich daraus für Sie und ggf auch welche Nachteile? Woran lag/liegt es, sollten Sie (bisher) keine beschlossen haben?


    Wir sind äußerst neugierig und freuen uns auf einen lebhaften Austausch!


    Gespante Grüße,
    F.Celeste

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