Übernahme

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  • Hallo ich hätte da mal eine frage ich bin Auszubildender im 3. Lehrjahr und als JAV gewählt worden ich hatte mir die fragen und antworten von den themen angeschaut und hätte da die frage wie kann ich ein antrag auf unbefristete übernahme am besten formulieren . meine amtszeit beginnt am 01.07.2003 und ich weiss nicht wie ich diese am besten formulieren soll . da meine lehrzeit am ca. 17.07.2003 endet stelle ich den antrag am besten jetzt schon oder wenn meine amtszeit angfangen hat bbbbiiiittttteeeee helft mir . es wäre echt super wenn mir jemand helfen kann :?: :?: :?:


    schönen dank schonmal im voraus.
    thomas :D

  • Hallo Thomas,
    zu erst habe ich da mal ein paar Fragen an Dich:
    1. Hast Du Dir schon mal die anderen Beiträge zu diesem Thema angesehen? Da diese Frage zu den TOP 10 der FAQ gehört ;) siehe hierzu z.B.: http://www.stadt-pirmasens.de/…10b206f5b0c5611e689d5e405


    2. In welchem Bereich bist Du beschäftig? Öffentlicher Dienst oder privat Wirtschaft? Den jenachdem gilt entweder das B-/L-PersVG oder das BetrVG.


    3. Warum beginnt Deine Amtszeit erst am 01.07.2003? Normalerweise liegt diese doch entweder im Frühjahr (öD) bzw. im Herbst (pW)?


    Aber nun zu Deiner Frage, "wie formuliere ich so ein schreiben?".


    Mein Schreiben habe ich jetzt zwar nicht griffbereit (ist allerdings auch schon über drei Jahre her, seitdem ich dieses geschrieben habe) aber ich versuche mal ob ich es noch so ungefähr zusammen bekomme:


    Also:



    Im § 9 (2) BPersVG steht drin: "Verlangt ein in Absatz 1 genannter Auszubildender innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses schriftlich vom Arbeitgeber seine Weiterbeschäftigung, so gilt zwischen dem Auszubildenden und dem Arbeitgeber im Anschluß an das erfolgreiche Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet."


    Es würde also ausreichen, wenn Du diesen Antrag erst dann stellst, wenn Du wirklich in "Amt und Würden" bist. Also sprich ab dem 1. Juni.

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