Hallo,
das BAG hat das d´Hondtsche Verteilungsverfahren für verfassungsgemäß erklärt: https://www.bund-verlag.de/bet…rfassungsgem%C3%A4%C3%9F~
Kläger, die nach einem anderen Verfahren in den Betriebsrat gezählt worden wären, hatten entsprechende Zweifel erhoben, die jedoch nicht anerkannt wurden.
Gruß
Lorenz