Hallo,
anbei eine Besprechung zum § 15 AGG .Im konkreten Fall hatte die Arbeitgeberin 12 anderen Arbeitnehmern die Arbeit aufgestockt; nur einer Person mit Schwerbehinderung nicht. Dies begründete einen Schadensersatzanspruch: http://www.bund-verlag.de/blog…tszeit-verlangen-koennen/
Gruß
Lorenz