Hallo,
wenn der Arbeitgeber plant, eine Arbeitnehmer wegen Schlechtleistung zu kündigen, so muss er dieses konkret beweisen. Dazu reicht es nicht auf, sich aufbreits zuvor ausgesprochene Abmahnungen zu berufen, wie dieser Fall zeigt: http://www.bund-verlag.de/blog…lechte-leistung-beweisen/
Viele Grüße,
Sascha