Hallo,
bei der Durchführung von Buirfsbildungsmaßnahmen steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zu. Doch wann eine Maßnahme im konkreten Fall vorliegend ist, ist im Einzelfall nicht immer einfach zu erörtern, wie ebenso der folgende Sachverhalt zeigt;: http://www.bund-verlag.de/blog…e-berufsbildung-vorliegt/
Viele Grüße
Sascha