Hallo,
anbei einmal ein interessanter Fall, bei dem ein Verrtagsarzt irrtümlicherweise keine AU ausgestellt hat. Fazit; In einem solchen Fall darf die Versicherung die Zahlung des Krankengeldes nicht verwehren: http://www.bund-verlag.de/blog…hlender-au-bescheinigung/
Grüße,
Jost