hallöchen,
jetzt hab ich mal ne frage.
2 meiner azubis (industriekaufleute) lernen vorzeitig aus und haben bereits den schriftlichen teil hinter sich. nun ist die ausbildungsverantwortliche davon ausgegangen, dass die beiden nicht mehr zur berufsschule müssen. die verantwortlichen dort meinen wohl doch.
ich hab damals auch meine ausbildung verkürzt, wurde aber noch nach der alten ausbildungsordnung ausgebildet und ich kann mich erinnern (lang, lang ist's her), dass ich weiter zur bs gegangen bin.
hab im bbig nix passendes gefunden.
hat einer von euch erfahrung mit diesem problem?
gruß
bee