Hallo,
ein Schlappe musste ein Finanzamt vor der Finanzgerichtsbarkeit hinnehmen. Es ging davon aus, dass Knöllchengelder, die die Arbeitgeber heute zumeist selber übernehmen, um die Arbeitnehmer bei der Stange zu halten, der Lohnsteuerpflicht unterliegen.
Geurteilt wurde anders: http://www.bund-verlag.de/blog…eld-ist-kein-arbeitslohn/
Viele Grüße,
Sascha