Hallo,
das BAG hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt ist, wenn der Fahrer eines LKW die Droge Crystal Meth nicht während der Arbeitszeit, sondern davor genommen hat.
Dem BAG war es letztlich egal. Als ausschlaggebend wurde angesehen, dass der Fahrer während der Arbeitszeit mit dem LKW unterwegs war: http://www.bund-verlag.de/blog…rogen-gefaehrden-den-job/
Viele Grüße
Jost