Hallo,
auch im Kündigungsschutzprozess gibt es nichts geschenkt - das kann auch für den Urlaubsansprich gelten. Man muss sich rechtzeitig darum gekümmert haben, wie dieses recht aktuelle Urteil aufweist: http://www.bund-verlag.de/blog…besteht-trotz-kuendigung/
Gruß
Lorenz