Hallo Leute ,
Wir haben neulich eine Anhörungen zur Einstellung gemäß §99 bekommen , jedoch ohne Gehalt Angabe und der MA soll 30 Überstunden mit sein Gehalt abgegolten werden !
Wir haben kein TV oder ne Eingruppierung jedoch besteht eine BV das diese Abgegolten Überstunden erst bei eine Jahresgehalt von 48600€ zu tragen kommet ( Ab Führungskreis Gruppe 5 und )
Der BR hat die Einstellung nicht zugestimmt das nach unsere Auffassung und nicht alle erforderliche Information vorliegen ( Gehalt wie sollen wir feststellen ob er den Mindestlohn bekomme oder er über die 48600€ kommt ? )
Die GL behaupten es muss bei der Anhörungen kein Gehalt angegeben werden !
Haben die recht ! oder kann mir jemand sagen was halle in einer Anhörungen stehen muss oder nicht ?
Hallo,
wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.
Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch
wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.
Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch
Participate now!
Don’t have an account yet? Register yourself now and be a part of our community!