Übernahme für JAV´ies

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  • Hallo Ihr Lieben!


    Hab gerade nen sehr interessanten Artikel zur Übernahme von JAV´ies im Newsletter des DGB Rechtsschutz gefunden und tippsel Euch den hier mal ab:



    Sodala, dat wärs mal wieder


    LG
    Sonja :smt101


  • Hallo,
    ich bin nicht der Meinung, das es massgeblich für die Übernahme von JAV-Mitgliedern ist, ob zum Zeitpunkt des Antrags nach §78a Stellen zur Übernahme frei waren.
    Selbst wenn der JAVi die Übernahme erst eine Woche später gestellt hätte wären seine Chancen vor dem Arbeitsgericht gleichwertig gewesen.
    Grundsätzlich muss der Arbeitgeber bei der Übernahme von JAV´lern die Stellenbesetzung berücksichtigen und ggf. auch Stellen freihalten oder befristet besetzen. So sieht es im übrigen auch das BVerwG und BAG in bereits abgeschlossenen Verfahren.


    Bis dann

  • Ich wollt nur mal eben meine Erfahrung zum Thema Übernahme der Javis preisgeben. Zwei von uns hatten Anspruch aus § 9 LPersVG, aber leider haben wir vor dem Gericht verloren. Es müssen nach Auffassung des VwG D. freie Stellen zum Zeitpunkt des Abschlusses der Berufsausbildung vorhanden sein. Dieses war bei uns sogar mehr oder weniger der Fall, also begründete man den Nichtanspruch auf eine Weiterbeschäftigung mit dem allgemeinen Personaleinstellungsstopp, sowie dem Haushaltskonsolidierungskonzept. Das genaue Urteil hab ich noch nicht, da das ganze Theater erst vor einigen Tagen statt fand.


    Falls jemand Fragen zur Übernahme von Ersatzmitgliedern hat, könnte ich da sicher auch einiges berichten, denn ich bin Ersatzmitglied und da muss man einiges tun, um überhaupt erst mal in den geschützten Personenkreis zu fallen. Bei Bedarf berichte ich gern mehr.


    Auszüge aus den Urteilen werd ich sicher bald reinstellen.


    bis dahin, bye Katha

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