Hallo,
in diesem Fall hatte ein Arbeitnehmer versucht, nach der erfolgten ordentlichen Kündigung den Arbeitgeber zur Rücknahme derselben oder zur Zahlung einer Abfindung zu bewegen. Er drohte dem AG damit, Betriebsgeheimnisse zu offenbaren. Der Arbeitgeber wandelte sodann die ordentliche Kündigung in eine außerordentliche Kündigung um. Das BAG befand dies als rechtens: http://www.pressebox.de/presse…-Arbeitgeber/boxid/718078
MfG
Horst