Hallo,
im folgenden Fall hatte ein Arbeitgeber die Vereinbarung mit dem AN, einen erheblichen Teil der Arbeitszeit von zu Hause aus verrichten zu können, einseitig gekündigt. Zu Unrecht, wie das Gericht befand: http://www.bund-verlag.de/zeit…t-einseitig-kuendigen.php
Gruß
Lorenz