Hallo,
wenn ein Arbeitgeber eine Stelle ausschreibt, die von einem Arbeitslosen besetzt werden soll, so stellt das gegenüber einem schwerbehinderten Bewerber nach Ansicht des Gerichtes keine Diskriminierung dar. : http://www.bund-verlag.de/zeit…tschaedigungsanspruch.php
Gruß
Lorenz