Hallo,
anbei ein Urteil des BFH. Die dienstlich zugewiesenen Räumlichkeiten eines Pfarrers waren sanierungsbedürftig. Aus diesem Grund arbeitete er von zu Hause aus und wollte sein Arbeitszimmer steuerlich absetzen. Der BFH gab ihm recht.
Hier der Link: http://www.bund-verlag.de/zeit…-nutzbarem-amtszimmer.php
Gruß,
Lorenz