Ablehung eines Seminars aufgrund Schulungsinhalt

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  • Hallo,
    kann der Arbeitgeber ein Betriebsratsseminar aufgrund des Schulungsinhaltes ablehnen?
    Konkret geht es um das Seminar "Kompetente Betriebsratsarbeit in der Praxis" Konflikte lösen - Rechte sichern.
    Wir als BR sind der Ansicht, dass es hier durchaus Schulungsbedarf in dem Bereich gibt, da auch entsprechende Situationen gegeben sind. Laut Einschätzung des Arbeitgebers handelt es sich hier aber um Spezialkenntnisse, die nicht zwingend für die BR-Tätigkeit notwendig sind.
    Wie gehen wir hier nun am Besten weiter vor?

    Vielen Dank!

  • "Zwingend notwendig" müssen diese Kenntnisse auch nicht sein. Es reicht, dass sie erforderlich sind.


    Wenn man ein klitzekleines Bisschen zynisch wäre, dann würde man jetzt sagen, dass der Arbeitgeber genau die Notwendigkeit bestätigt.



    Ich würde auf die nächste BR-Sitzung den TOP "Beauftragung von Rechtsanwalt N.N. mit der Durchsetzung des Schulungsanspruches 'Kompetente Betriebsratsarbeit in der Praxis' in der ersten Instanz." setzen und den dann gefällten Beschluss dem Arbeitgeber mitteilen. So kommt man häufig wieder unverhofft ins Gespräch.

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