Berichtsheft während der Arbeitszeit

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  • Hallöle!


    Ich benötige ganz dringend eure Hilfe!
    Welcher Paragraph besagt, dass die Auszubildenden ihr Berichtsheft während der Ausbildungszeit schreiben dürfen/ sollen???


    Ist wirklich super dringend!


    Danke für eure Hilfe, msfG, Kadda

  • [code:1]§ 14 "Berufsausbilung" BBiG
    (1) Ausbildende haben (...)


    4. Auszubildende zum Besuch der Berufsschule sowie zum Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen anzuhalten, soweit solche im Rahmen der Berufsausbildung verlangt werden, und diese durchzusehen, (...)[/code:1]


    Ich denke mal, wenn man den passenden Kommentar zum § 14 Abs. 1 Nr. 4 BBiG (Berufsbildungsgesetz) hat, steht was passendes drin, dass man das Berichtsheft auch während der Arbeitszeit schreiben darf/kann/soll/muss.


    Ich habe damals jedenfalls eigentlich immer das Berichtsheft auf der Arbeit geschrieben.

  • Guten Morgen!


    Das Problem besteht darin, dass mir unsere Ausbilderin genau diesen Paragraphen vorhält. Sie ist der Meinung, dass es nicht zulässig ist, das berichtsheft während der Ausbildungszeit zu schreiben, sondern dass dies eine "Hausaufgabe" sei.


    In den Ausbildungsverordnungen unserer verschiedenen Lehrberufe steht jedoch eindeutig geschrieben:


    Zitat

    ...Dem Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, dass berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen...


    MsfG, Kadda

  • Eieiei...


    Das BBiG ist eine Art Rahmengesetz, das durch solche Verordnungen noch ergänzt werden.


    Geh mal zum Betriebsrat... die haben vielleicht mehr Erfahung mit Gesetzen.

  • Ich stimme mit Daniela vollkommen überein, das BBiG bildet nur einen gewissen (allgemeinen) Rahmen.


    Eine weitergehende (spezielle) Ausbildungsverordnung, ist ja viel näher an dem jeweiligen Ausbildungsberuf dran und ist dann anzuwenden, wenn es eine solche geben sollte. Ansonsten wäre ja die ganze Ausbilungsverordnung für den ... Papierkorb.


    Das ist so ähnlich wie bei den Gesetzen, die werden auch immer spezieller.
    Zum Beispiel für einen Unternehmer gilt immer das HGB (Handelsgesetzbuch) und wenn er eine AG oder GmbH führt, gilt daneben noch das entsprechende AktienG bzw. GmbHG. Und es ist dann immer das speziellere Gesetz anzuwenden!

  • Noch mal ganz kurz zu dem Thema - im MantelTV Azubi steht's eindeutig drin. § 6 erzählt...


    Zitat


    Wird das Führen von Berichtsheften verlangt, ist dem Auszubildenden dazu Gelegenheit während der Arbeitszeit zu geben.

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