Frage zu Schulungsanspruch

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  • Hallo!


    Im ersten Jahr der Legislaturperiode hat man ja einen Anspruch auf Seminare/Schulungen von 4 Wochen im Jahr.


    Wie wird dieser Jahres-Zeitraum gerechnet?
    Vom 01.01. - 31.12. oder wenn man z.B. am 01.04. zum Betriebsrat ernannt wurde, bis zum 31.03???


    Im voraus Danke für Antworten!

  • AGimen,


    da Ihr keine Gesetze macht, habt Ihr auch keine Legislaturperiode, sondern eine Amtszeit.


    Im ersten Jahr der Amstzeit habt Ihr auch nicht Anspruch auf vier Wochen Schulungen. Sofern die Schulungen erforderlich sind (§ 37.6 BetrVG) habt Ihr innerhalb Eures Amtes einen unbegrenzten Schulungsanspruch. Diese Schulungen hat der Arbeitgeber auch zu bazahlen. Für als geeignet anerkannte Schulungen (§ 37.7 BetrVG) stehen Euch in Eurer ersten Amtszeit insgesamt vier Wochen, später nur noch drei Wochen pro Amtszeit zur Verfügung. Diese Schulungen müsst Ihr auch selber zahlen oder Euch von der Gewrkschaft einladen lassen.

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