Hallo,
wenn man nach einer Bewerbung nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird, ist von einer Diskriminierung nur auszugehen, wenn bereits in der Bewerbung auf die Behinderung aufmerksam gemacht worden ist.
http://www.bund-verlag.de/zeit…behinderung-hinweisen.php
Viele Grüße,
Sascha