Hallo,
anbei ein Urteil des BAG aus dem Herbst des vergangenen Jahres. Hier beschäftigt sich das Gericht mit der Frage, wie genau zwischen einem Werk und einem Dienstvertrag, der aufgrund der bekannten Kriterien zur Selbstständigkeit auch schnell einmal als Arbeitsverhältnis gewertet werden kann.
Hier der Link: http://www.personalwirtschaft.…Arbeits--und-Werkvertrag/
Viele Grüße,
Sascha