Hallo,
anbei eine Urteilsbesprechung, welche sich nochmals darauf besinnt, dass ausdrücklich grobe Fahrlässigkeit den Ausschluss des Entgeltfortzahlungsanspruches bewirkt,.
Link: http://www.bund-verlag.de/zeit…iger-selbstverletzung.php
MfG
Horst
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