Kündigungsschutz ab Aushang Wahlergebnis oder ab konstituierender Sitzung

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  • Hallo,
    bin ganz neu hier im Forum und im frisch gewählten Betriebsrat.
    Habe eine Frage bezüglich eines Kollegen.
    Er wurde wie ich in den BR gewählt hat aber seit dem an keiner Sitzung teilgenommen (bisher 6 Sitzungen) auch nicht an der konstituierenden!
    Da ihn unser Arbeitgeber anscheinend auf dem Kicker hat würde ich gern wissen ab wann er den Kündigungsschutz für BR-Mitglieder hat? Gefunden habe ich immer nur den Zeitpunkt des Wahlaushangs.


    Grüße


    Florian

  • Spielt das denn eine Rolle?


    Als Wahlbewerber hat er Kündigungsschutz, der 6 Monate über die Bekanntgabe der Wahl hinaus wirkt.


    Als ordentliches BRM hat er Kündigungsschutz ab Bekanntgabe der Wahl, dieser Kündigungsschutz wirkt ein Jahr nach.


    Nur mal ehrlich: Ein BRM das an keiner Sitzung teilnimmt, was soll das?

  • Danke erstmal @ B.Ruhigend,


    dann ist ja das was ich gefunden habe das gleich was du schreibst (6 Monate als Kandidat,...).
    Na hat Krankmeldung aber reagiert leider nicht auf Hinweis das er trotzdem teilnehmen könnte.
    Mal sehen wie es wird.
    Vielen lieben Dank für deine Antwort. :thumbup:


    Grüße


    Florian

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