Hallo,
diese Entscheidung vom LAG Baden - Würtemberg wird für alle BR- Mitglieder interessant sein, die noch nicht über ein entsprechendes Exemplar verfügen sollten:
http://www.bund-verlag.de/zeit…uf-eigenen-schluessel.php
MfG
Horst
Hallo,
diese Entscheidung vom LAG Baden - Würtemberg wird für alle BR- Mitglieder interessant sein, die noch nicht über ein entsprechendes Exemplar verfügen sollten:
http://www.bund-verlag.de/zeit…uf-eigenen-schluessel.php
MfG
Horst
Hallo,
wichtig ist aber auch:
Dies gilt jedenfalls dann, wenn dem Betriebsrat eine solche Überlassung tatsächlich möglich und zumutbar ist und anderenfalls ein jederzeitiges Einsichtnahmerecht des Betriebsratsmitglieds nicht gewährleistet werden kann.
Ein Pauschalanspruch auf einen Schlüssel gibt es also auch mit diesem Urteil nicht. Daher ist die Überschrift meines Erachtens nach etwas zu ungenau formuliert .
Gruß
Lorenz
Hallo,
pauschal gibt es den nicht, das ist wohl wahr. Aber damit es wirklich soweit kommt, müssen schon gewichtige Gründe vorliegen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Arbeitgeber oder der sonstige Hausherr sich um einen Schlüssel zu kümmern hat.
Viele Grüße,
Sascha
Hallo,
war das denn vorher nicht genauso ?``
MfG
Horst
Don’t have an account yet? Register yourself now and be a part of our community!