Gleichzeitig JAV- und Personalratsmitglied???

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  • Hallo Ihr Lieben!


    Heute habe ich mal eine Frage an Euch...


    Ist es zulässig, dass jemand gleichzeitig JAV- und Personalratsmitglied ist?


    Ich habe in unserem LPersVG gesucht und nichts dazu gefunden. Demnach wäre es möglich.


    Ich finde das nur komisch, da dann ja quasi eine Stimme verloren geht.


    Sprich: Wenn über eine JAV-Angelegenheit abgestimmt würde zur Abstimmung ja eine Stimme weniger zur Verfügung stehen.
    Denn das "Zwittermitglied" darf ja nur eine Stimme abgeben.


    Ich fand das irgendwie komisch und hab mich gefragt ob das zulässig ist.


    Daher frage ich mal Euch... was meint Ihr?


    Danke!


    Viele Grüße, Daniela

  • Juristische Antwort: "Es kommt ganz auf das Gesetz drauf an!"


    Wenn es also im RLP-PersVG nix drin steht, kann wohl ein Mitglied beides sein.


    Ich weiß nur, das es wohl von Land zu Land andere Regelungen gibt. Und wohl im BetrVG/BPersVG auch wieder was anderes drin steht.

  • Also es steht nix konkretes drin, dass es nicht erlaubt wäre.


    Und bei mir würde es sich im Falle meiner Wahl in den Personalrat ja auch nur um eine Zeit von ca. 2 Wochen handeln... ich denke das ist so oder so überbrückbar. ;)


    Trotzdem danke für die Antworten, das hat mich schon mal weiter gebracht. :)

  • Wenn ich das richtig erkenne, ist die Lösung eigentlich noch viel einfacher. Wenn du gleichzeitig in der JAV und im PR bist, nimmst du nur in einer Funktion an der PR-Sitzung teil. Wenn du also als JAVi teilnimmst, rückt jemand für dich als PR-Mitglied nach. Wenn du als PR-Mitglied teilnimmst, rückt ein JAVi nach.

  • hallo daniela!
    also bei unseren wahlen haben wir die frage auch gestellt und unser wahlvorstand hat gesagt, dass ich mich zwar für beide wahlen aufstellen lassen kann aber ich kann nicht beide funktionen gleichzeitig wahrnehmen.
    ich bin jetzt bei uns ersatzkandidat für den pr und ordentlich in der jav und das ist nicht das problem.


    würde also im umkehrschluss heißen, wenn du in den pr gewählt wirst und die wahl annimmst, scheidest du aus der jav aus.


    kannst aber gerne nochmal sabsl fragen, mit der und mit sven hatte ich damal darüber auch gesprochen.


    gruß

  • Hallo Ina. :)


    Dann muss das doch aber irgendwo stehen, dass man nicht beides sein darf.


    Und ich hab nix gefunden.


    Die Schwerbehindertenvertretung z. B. kann ja auch beides sein.


    Hat sich jetzt aber eh erledigt, weil bei uns ja jetzt die neue JAV im Amt ist. :)


    Gruß, Daniela

  • Hallo,
    ich wiederhole mich gern noch mal.
    Wie BasMe schon geschrieben hat, ist eine Doppelmitgliedschaft nach BetrVG ausgeschlossen.


    Das BPersVG und soweit ich weiss die meisten LPersVG´en auch erlauben die gleichzeitige Mitgliedschaft in JAV und PR. Da es nicht verboten ist, muss es auch nicht ausdrücklich im Gesetz stehen. I.d.R. stehts aber in einem guten Basiskommentar zum jeweiligen Gesetz aber drin.


    Bis dann

  • Ja, aber darum ging es bei diesem Thema nicht.


    Im konkreten Fall wurde ich während meiner JAV-Amtszeit auch als Angestelltenvertreterin in den Personalrat gewählt.


    Die Frage war jetzt ob ich beide Funktionen gleichzeitig vertreten kann.


    Schließlich geht ja im Falle einer Entscheidung bei der auch die JAV mitstimmen darf quasi eine Stimme flöten, da ich sicherlich nicht 2 x meine Stimme abgeben darf...

  • also ich bin jetzt seit 5 Jahren sowohl JAV- als auch PR-Mitglied (nach dem Nieders. PersVG), d.h. Ausübung beider Ämter ist auch über einen längeren Zeitraum überhaupt kein Problem - die einziege Einschränkung ist, dass ich bei Abstimmungen im PR natürlich nur eine Stimme habe.


    Man kann/muss sich allerdings nicht entscheiden, in welcher Funktion man an der Sitzung teilnimmt und es wird bei einer "Dopperlmitgliedschaft" auch kein Vertreter eingeladen, da ich an der Sitzungsteilnahme ja nicht verhindert bin (wäre Voraussetzung dafür) - wenn ich allerdings nicht teilnehmen kann, rückt sowohl ein Vertreter für den PR als auch für die JAV nach.


    Auf den ersten Blick vielleicht etwas verwirrend, aber rechtlich durchaus möglich und auch praktikabel, also lasst euch von einer Wahl in den PR nicht abschrecken, nur weil ihr auch weiter JAV-Arbeit machen möchtet!


    PS: für den Geltungsbereich des BetrVG gilt dieses wie bereits gesagt nicht!!!

  • Ich will dazu noch mal eine Anmerkung machen:


    Die JAV hat nur dann ein Stimmrecht, wenn es ausschließlich die Belange der Jugendlichen und der Auszubildenden betrifft. Dann haben aber auch alle Mitglieder zu dieser Abstimmung ein Teilnahme- und auch Stimmrecht. In allen anderen Fragen, ist es egal ob die JAV mitabstimmt, da die "normalen" Personalratsmitglieder wahrscheinlich eh in der Mehrzahl sind. ;)

  • Zitat von "kandschwar"

    Ich will dazu noch mal eine Anmerkung machen:


    Die JAV hat nur dann ein Stimmrecht, wenn es ausschließlich die Belange der Jugendlichen und der Auszubildenden betrifft. Dann haben aber auch alle Mitglieder zu dieser Abstimmung ein Teilnahme- und auch Stimmrecht.


    Nicht ganz richtig! Die JAV hat das Recht, mitzustimmen, wenn es überhaupt um Belange der Jugendlichen und Azubis geht. Also z.B. auch, wenn irgendwas im Rahmen der Gleitzeit neu geregelt werden soll, weil das alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (und somit auch die Azubis) betrifft. Vielleicht wolltest du das sagen, ich wollte es nur noch mal klarstellen. :)


    Zitat

    In allen anderen Fragen, ist es egal ob die JAV mitabstimmt, da die "normalen" Personalratsmitglieder wahrscheinlich eh in der Mehrzahl sind. ;)


    Also unserem PR wäre es nicht egal, wenn der PR für und wir als JAV gegen etwas stimmen würden, zumal wir als JAV ja auch noch die Möglichkeit haben, PR-Beschlüsse auszusetzen. Insofern ist das überhaupt gar nicht egal! :)

  • MathiasR


    also für euren Bereich mag das mit dem Stimmrecht ja so sein, im NPersVG heißt es zur Teilenahme der JAV an PR-Sitzungen aber in § 56 II:


    "Werden Angelegenheiten behandelt, die die jugendlichen Beschäftigten und Auszubildenden betreffen, kann die gesamte JAV teilnehmen. Sie hat Stimmrecht bei Beschlüssen, die überwiegend die Belange jugendlicher Beschäftigter und Auszubildender berühren."


    letzteres wäre bei generellen Regelungen wohl eher nicht der Fall, so dass die JAV hierbei (zumindest in Niedersachsen) "nur" ein Teilnahmerecht hat...


  • Exakt so ist es, genau das habe ich damit gemeint, es muss der überwiegende Teil sein. Und deshalb haben dann die Auszubildenden in den meisten Angelegenheiten bei dieser Abstimmung "geloost".


    Danke ConAirchen für die Ausführungen.

  • Bei uns kannst du "überwiegend" durch "besonders" ersetzen. Wie da jetzt der rechtliche Unterschied ist, weiß ich auch nicht genau - im BetrVG jedenfalls steht auch das Wörtchen "überwiegend". Nach dem, was ich aus Seminaren etc. weiß, heißt das aber nur, dass die Belange von Azubis davon generell betroffen sein müssen.


    Ist aber auch nicht unbedingt entscheidend, weil die JAV ja grundsätzlich das Recht hätte, einen Beschluss auszusetzen, der sich gegen die Belange von Azubis etc. richtet. Wobei es natürlich besser ist, sich VORHER mit dem BR oder PR abzustimmen. ;)

  • Hallöchen.


    Also ich hab mich hier lange nicht blicken lassen aber wenn ich auch noch was sagen dürfte. Vielleicht hat sich die Sache ja schon erledigt....


    Also laut BetrVG darf man NUR eines der beiden Ämter "bekleiden". Wenn man Nachrücker bei den BR wahlen geworden ist und Vertretung für einen BR machen will muss man als JAV zurücktreten (laut BetrVG). Man muss sich also in so einem Falle für eins von beiden entscheiden. ich kann jetzt nicht für die anderen Bücher sprechen.


    zu den Sitzungen:


    Die GANZE JAV darf an den BR Sitzungen nur teilnehmen, wenn es um den Bereich der JUGEND (der Auszubildenden) geht. Sobald dieser Punkt (Jugend) abgehakt ist, müssen die JAVis die Sitzung verlassen bis auf einen). Generell hat EIN JAV Mitglied das Recht an einer Sitzung teilzunehmen.


    Bei Abstimmungen, wenn es um die Jugend geht, hat die gesamte JAV das Recht abzustimmen. Der einzelnde JAVi kann bei den anderen Themen aber auch mitbestimmen.


    Ich hoffe Ihr seid mir nicht böse falls ich nochmal alles wiederholt habe.


    Gruß Serdar

  • Zitat von "JAV Serdar TKS"

    Hallöchen.
    Bei Abstimmungen, wenn es um die Jugend geht, hat die gesamte JAV das Recht abzustimmen. Der einzelnde JAVi kann bei den anderen Themen aber auch mitbestimmen.


    Hallo,
    dem letzten Satz kann ich nicht zustimmen. Warum sollte der einzelnende JAV´ler zu Themen die nicht-Azubis betreffen Stimmrecht haben ?
    In den Gesetzen habe ich jetzt nichts gefunden was ein Stimmrecht rechtfertigen würde. Ausserdem spricht es doch sehr gegen meine Rechtsauffassung. Der einzelnende JAV´ler kann ja nicht für sein Gremium (die JAV) abstimmen.


    Bis dann

  • Da gibt es gar keine Frage... die JAV darf - egal mit wie vielen Mitgliedern - nicht bei Themen mitstimmen, die NICHT Jugendliche Beschäftigte und/oder Auszubildende betreffen.


    Richtig: Die komplette JAV hat bei JAzubi-Themen Teilnahme- und Stimmrecht.


    Richtig: Ein JAV-Mitglied hat bei allen Punkten Teilnahmerecht und darf auch "beraten".


    Falsch: Ein JAV-Mitglied hat bei allen Themen Stimmrecht.


    Gründe: Das Gesetz (und das ist jetzt mal egal welches) sieht es nicht vor und die JAV wurde ja nicht von den Beschäftigten gewählt... also kann es auch nicht sein, dass sie bei den "allgemeinen" Themen mitstimmt.


    Gruß, Daniela

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