JAV Wahl einköpfige JAV

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  • JAV Wahl 2012 Einköpfige JAV


    Hallo zusammen,
    unser Betrieb hat insg. 11 Mitarbeiter die zwischen 17 und dem 25 Lebensjahr sind.
    Aufgrund dessen wird es eine einköpfige JAV sein.
    So wie es sich herauskritalisiert wird es hierzu nur einen Kandidat geben.


    Frage:
    a)
    was passiert wenn dieser Kandidat/in gewählt wird und Ende Februar 2013 den Betrieb nach Abschluß seiner Lehre verläßt ?
    Muß bei dieser Situation dann beim Ausscheiden des JAV Vertreters im Februar 2013 neu gewählt werden? In welchem BetrVG Gesetz ist dies verankert?
    b) falls widererwartend sich doch 3 Mitarbeiter aufstellen lassen sollten, rückt dann automatisch der/die jenige auf den Posten auf der die zweit meisten stimmen hatte?
    Danke für kurzes Feedback
    Andreas

  • Hallo Andreas,



    zunächst einmal ist es natürlich schade, dass sich aus elf
    potenziellen Kandidaten möglicherweise nur ein Interessent findet, der sich
    zur Wahl aufstellen lässt. Denn – und das beantwortet direkt Deine erste
    Frage – wird dieser Kandidat gewählt und verlässt im Februar kommenden Jahres
    das Unternehmen, dann sind unverzüglich Neuwahlen einzuleiten. Das ergibt sich
    aus § 64 Abs. 1 S. 2 i.V.m. §, 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG.



    Neuwahlen könnt ihr euch "ersparen", wenn sich für
    die anstehenden Wahlen tatsächlich mind. ein weiterer Kandidat findet, der bei
    der Wahl dann auch mind. 1 Stimme erhält. In diesem Fall wird er nämlich
    Ersatzmitglied der einköpfigen JAV und rückt nach einem Ausscheiden des
    JAV-Vertreters in die JAV nach. Gibt es bei der Wahl weitere Kandidaten,
    bekommen alle den Status eines Ersatzmitgliedes in der Reihenfolge der auf sie
    entfallenen Stimmen. Nur wer gar keine Stimme erhalten hat, kann auch kein
    Ersatzmitglied werden (schließlich wurde diese Person ja nicht
    "gewählt"). Je mehr Ersatzmitglieder es gibt, desto geringer wird das
    Risiko von vorzeitigen Neuwahlen.
    Beste Grüße,
    Christian

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