BAG: Insolvenz: Drohende Massenentlassungen müssen dem Betriebsrat [lediglich] kommuniziert werden

Hallo,

wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.

Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch
  • Guten Morgen, liebe ForistInnen!


    "Steht ein Betrieb vor dem finanziellen Aus drohen Massenentlassungen für die Belegschaft. Das Kündigungsschutzgesetz regelt Rechte und Pflichten des Arbeitgebers aber auch der Arbeitnehmervertretung. Grundlegend besteht für das Unternehmen die Pflicht den Betriebsrat über die drohende Insolvenz und die daraus resultierenden Massenentlassungen rechtzeitig und in Schriftform zu informieren.


    Vom Bundesarbeitsgericht wurde nun aber bestätigt, dass dies nicht zwingend in einem offiziellen Schreiben zu erfolgen hat, sondern auch eine Vorabinformation ohne Unterschrift ausreicht, wenn im Nachhinein ein von beiden Seiten unterzeichneter Interessensausgleich vorgelegt wird. In diesem Fall sind die Entlassungen auch ohne eine unterzeichnete Vorab-Mitteilung gemäß Kündigungsschutzgesetz rechtens sobald der Betriebsrat eine offizielle Stellungnahme abgegeben hat."


    http://bit.ly/U5nR0W


    Freundliche Grüße,
    F.Celeste

  • Hallo,


    macht ja auch Sinn. Mit solchen Meldungen auf offizieller Seite macht man dem Unternehmen wirklich vorschnell den Gar aus.


    Wie heißt es so schön: Wer den Schaden hat, der braucht für den Spott nicht zu sorgen.



    Viele Grüße,


    Horst

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!