Guten Morgen, liebe ForistInnen!
"Steht ein Betrieb vor dem finanziellen Aus drohen Massenentlassungen für die Belegschaft. Das Kündigungsschutzgesetz regelt Rechte und Pflichten des Arbeitgebers aber auch der Arbeitnehmervertretung. Grundlegend besteht für das Unternehmen die Pflicht den Betriebsrat über die drohende Insolvenz und die daraus resultierenden Massenentlassungen rechtzeitig und in Schriftform zu informieren.
Vom Bundesarbeitsgericht wurde nun aber bestätigt, dass dies nicht zwingend in einem offiziellen Schreiben zu erfolgen hat, sondern auch eine Vorabinformation ohne Unterschrift ausreicht, wenn im Nachhinein ein von beiden Seiten unterzeichneter Interessensausgleich vorgelegt wird. In diesem Fall sind die Entlassungen auch ohne eine unterzeichnete Vorab-Mitteilung gemäß Kündigungsschutzgesetz rechtens sobald der Betriebsrat eine offizielle Stellungnahme abgegeben hat."
Freundliche Grüße,
F.Celeste