Berater Sachverständiger bei erstmaliger Betriebsratsgründung

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  • Guten Morgen, folgende Konstellation: Es wurde (ca. 250 Mitarbeiter) erstmals ein Betriebsrat gegründet. Alle Neulinge ohne Erfahrung. Während der Vorbereitung zur Wahl wurden die Mitarbeiter in Kenntnis gesetzt dass eine Abteilung in eine neue Firma übergehen sollte. Da wir im Vorfeld keine Fehler machen wollten haben wir uns einen Berater gesucht, der uns zur Seite stehen und fachlich unterstützen sollte. Wir haben direkt nach der Betriebsratswahl am folgenden Tag die konstituierende Sitzung einberufen, da uns nur eine Woche Zeit blieb um zu reagieren, bezüglich eines Übergangs (Betriebsübergang) von einer kompletten Abteilung (ca.30 Mitarbeiter) in eine externe Firma. Ziel war es noch eine nachträgliche Betriebsvereinbarung zu erreichen. Zu der konstituierenden Sitzung sind unser Coach und ein Rechtsanwalt zwecks Beratung anwesend gewesen. Nun haben wir zu unseren weiteren Sitzungen (Betriebsvereinbarung noch nicht unter Dach und Fach) unseren Berater dabei. Der Arbeitgeber will diesen Menschen nicht akzeptieren und beruft sich auf § 80 Betriebsverfassungsgesetz. Wir sind der Meinung es gilt § 111.
    Es stellt sich die Frage: kann ein noch zu gründender oder gerade gegründeter Betriebsrat sich eine externe Unterstützung holen, ohne im Vorfeld den Arbeitgeber zu informieren?


    Ein zügige Antwort wäre schön.


    Danke Kai

  • Hallo kai,


    da in Eurem Fall die obligatorische Anzahl von 300 Mitarbeitern nicht erreicht wird, findet § 111 hier meiner Ansicht nach keine Anwendung. Vielmehr bleibt es sodann bei § 80 III BetrVG, der es für erforderlich erklärt, dass der Arbeitgeber unter den dort genannten Voraussetzungen seine Zustimmung erteilt hat.



    Viele Grüße,


    Sascha

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