Hallo zusammen,
ein geistig behinderter Mitarbeiter, der unter Realitätsverlust leidet und deshalb unter Betreuung steht, würde als Nachrücker in den Betriebsrat kommen.
Meine 1. Frage: Ich bin SBV und weiß von dieser Tatsache, bin mir aber nicht sicher, ob der Betriebsrat dies weiß, da der Mitarbeiter sehr überzeugend seine Geschichten erzählt. Wenn man die Tatsachen nicht kennt, glaubt man Ihm alles. Lt. dem SGB IX unterliege ich der Schweigepflicht. Wie verhalte ich mich gegenüber dem Betriebsrat?
Nun meine 2. Frage: Wie sieht es hier rechtlich aus, wenn Beschlüsse gefasst werden? Sind diese anfechtbar?
Vielen Dank für eure Antworten
Ilona F.