"Gleitzeit" für Azubis

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  • Hallo ihr´s,


    wir haben ein Problem! (Wie sicherlich alle die hier schreiben)
    Und zwar suche ich Firmen, die in ihrem Unternehmen für Ihre Auszubildenden eine Art von Gleitzeit haben.


    Bei uns gab es sowas bislang auch, zumindest wurde es bislang so gehandhabt, allerdings stellt sich seit Anfang des Jahres nun unser BR dagegen und alle Azubis, auch die über 18 dürfen keine "Überstunden" machen um mal ein kleines Polster für nen Arztbesuch bzw. für nen frühen Freitag zu haben.


    Ich habe mich auch schon durch eine Menge Gesetze gelesen, aber so richtig habe ich noch nichts passendes gefunden.


    Wäre schön, wenn ihr uns etwas helfen könntet, und vielleicht gibt es ja bei euch im Unternehmen schon eine BV oder einen Passus im TV oder sonst etwas.
    Wär schön, wenn da auch die Berufsschule mit bedacht worden ist.


    Noch allen frohe Ostern!!!


    Sind froh über schnelle Antworten, denn wir wollen am 30.04. unserem BR ein passendes Konzept vorlegen



    P.S. Wir haben kaufmänische und gewerblich/technische Ausbildungsberufe.

  • Hallo!


    Zunächst mal: So einen BR braucht die Welt! Pieseln den eigenen Azubis ans Bein... sorry für den Ausdruck. :evil:


    Aber jetzt zum konkreten Fall...


    Dazu habe ich zunächst mal ein paar Fragen:


    1. Wie ist es denn allgemein bei Euch geregelt? Gibt es eine Dienstvereinbarung (oder was vergleichbares) das eine gleitende Arbeitszeit bei Euch regelt?


    2. Welche Begründung hat der BR für sein Bestreben?


    3. Welcher TV gilt für Euch? Welches Gesetz (BetrVG, BPersVG oder eines der LPersVG'S) gilt für Euch?


    Bei uns z. B. gibt es eine Dienstvereinbarung "über die gleitende Arbeitszeit". In dieser DV ist alles geregelt... immer in Verbindung mit den gesetzlichen Regelungen... teilweise haben wir günstigere Regelungen getroffen, aber wir halten uns auf jeden Fall immer mindestens ans Gesetz... wie sich das gehört. ;)


    Und diese DV gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei uns, wozu auch die Azubis gehören.


    In unserem Manteltarifvertrag für Auszubildende steht zwar folgendes:


    Zitat

    Auszubildende dürfen nicht zu Mehrarbeit herangezogen werden. § 21 des Jugendarbeitsschutzgesetzes und § 10 Abs. 3 des BBiG bleiben unberührt.


    Das bedeutet jedoch nicht, dass sie nicht im Rahmen der Bestimmungen unserer DV über die gleitende Arbeitszeit Mehrstunden aufbauen und entsprechend auch wieder abfeiern dürfen.


    Und unser Personalrat würde den Teufel tun da was dran ändern zu wollen... mit welcher Begründung sollten denn Azubis weniger Rechte haben als die anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter???


    Gruß, Daniela

  • Hallo, und danke für deine Antwort.


    Unser BR meint es in dem Moment ja nicht unbedingt böse, sondern versucht damit nur die bestehenden Gesetze zu untermauern, denn es kam immer häufiger vor, dass Auszubildende mehrere Überstunden machen mussten aber auch wollten. Und da das bei vielen gegen das JArbSchG verstösst wollte der Br nur nen Riegel vorschieben.


    Allerdings ist ein bissel Freiheit auch mal nicht zu verachten.


    Also: Wir haben eine BV über Gleitzeit, dass alle Arbeitnehmer Gleitzeit haben, bis auf ein paar Ausnahmen im gewerblichen Bereich, da dort Schichten einzuhalten sind.


    Da wir Azubis aber keine Arbeitnehmer sind, gilt dass alles noch nicht für uns...

  • Hallo,
    Gleitzeit ist für Azubis unter 18 nicht wirklich anwendbar.

    Zitat

    § 8 Jugendarbeitsschutzgesetz
    Dauer der Arbeitszeit
    (1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.
    (2) Wenn in Verbindung mit Feiertagen an Werktagen nicht gearbeitet wird, damit die Beschäftigten eine längere zusammenhängende Freizeit haben, so darf die ausfallende Arbeitszeit auf die Werktage von fünf zusammenhängenden, die Ausfalltage einschließenden Wochen nur dergestalt verteilt werden, dass die Wochenarbeitszeit im Durchschnitt dieser fünf Wochen 40 Stunden nicht überschreitet. Die tägliche Arbeitszeit darf hierbei achteinhalb Stunden nicht überschreiten.
    (2a) Wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf weniger als acht Stunden verkürzt ist, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche achteinhalb Stunden beschäftigt werden.
    [...]


    Das bedeutet, das Jugendliche im Regelfalle nicht mehr als 8 bzw. 8,5 (für kurzen Freitag und Brückentage) Stunden beschäftigt werden dürfen.
    Dabei ist es unerheblich wie die Beschäftigung genannt wird:
    Also einfach Mehrarbeit als "Gleitzeitguthaben" zu bezeichnen, is nich !


    Solange den Azubis keine Nachteile entstehen und es keine Probleme damit gibt, gilt halt: "Wo kein Kläger da kein Richter."
    Am Rechtsbruch und damit an der Pflichtverletzung des Ausbildenden und auch der JAV ändert das aber leider nichts.


    Bis dann

  • Bitte nicht verwechseln!!!


    Mehrarbeit: Überschreitung der gesetzlichen täglichen Arbeitszeit


    Überstunden: Überschreitung der einzel- oder tarifvertraglichen Arbeitszeit

  • Naja ... an die Gesetze wird sich bei uns freilich schon gehalten.
    Aber auch die unter 18jährigen dürfen also 8,5 Stunden arbeiten.
    Regelmäßige Arbeitszeit ist bei uns 7,8 Stunden täglich.
    Sprich, sie haben die Möglichkeit während der Woche nen bissal was anzusammeln, um Freitags eher zu gehen

  • also bei uns isses so, das nach DV Arbeitszeit bis zu 25 stunden aufgebaut werden können und max 8 stunden im minus sein dürfen.
    des gilt für alle, Azubis und Mitarbeiter.


    Hab von anfang an überstunden gemacht, und abgefeiert, und regelmäßig mehr als 8 bzw 8,5 std. geschafft!!!! hat keinen intressiert, bei uns is des eher gang un gebe, da genug arbeit da is.


    ein prob bei uns is halt, das immer zu quartalswechsel die über stunden >25 gestrichen werden und nur mit viel bitten und überzeugen(bei den azubis um so mehr) wieder drauf kommen, hatte letztes quartal des prob, hatte mehr als 50 überstunden und hab von meiner chefin kein zeitabbau bekommen, war mal wieder a bissl eng, und is mir zu spät aufgefallen!!!! ;) habse dann gottseidank übernommen bekommen.
    Von der ausbildungsleitung is Urlaub, etc grdstzl. Genehmigt!


    greetz
    ChrisCros

  • Hallo,


    ich bin in einem mitteltständischen Unternehmen beschäftigt. Bei uns haben alle AN Gleitzeit, die durch eine BV geregelt ist. Für die Azubis wurde eine extra BV angeschlossen in der eine wöchentlich Arbeitszeit von 36h vereinbart worden ist. Maximal dürfen die Azubis 36 Plus haben und in einem Monat max. 10h-Plus machen. Ins Minus dürfen die Azubis bis zu 10h "abrutschen". Die tägliche Arbeitszeit ist auf 7,75h (Mo-Do) und am Fr auf 5h festgelegt.


    Von unseren Ausbildern wird auch darauf geachtet, das nicht zu viele Stunden angehäuft werden, denn wenn ein Azubi zu viele Plus-Stunden hat, dann _muss_ ja was in der Ausbildung schief laufen.
    Aber ein Spiegel von 5-10h Plus ist schon in Ordnung.
    Über die Einhaltung wachen wie schon oben geschrieben die Ausbilder, die JAV und der BR.

  • Hallo,
    ihr verwechselt hier glaub ich etwas.
    Es geht nicht um Mehrarbeitsstunden generell von Azubis. Sondern um die Überschreitung der nach Jugendarbeitsschutzgesetz zulässigen Arbeitsstunden von Jugendlichen unter 18 Jahren.

  • Hallo,
    das Problem besteht aber nur für Azubis unter 18 Jahren da für die die Arbeitszeiten nach JAschG gelten.
    Die über 18 J. sind ja den übrigen Arbeitnehmern was die Arbeitszeit angeht gleichgestellt.


    Bis dann

  • Genau das war ja das Problem, wenn ich es richtig verstanden habe, dass diese eben nicht den AN gleichgestellt behandelt wurden.
    Bei uns wird es zukünftig wohl auch eine extra-Gleitzeitregelung für alle Azubis geben.
    Natürlich werden die Gesetze dabei eingehalten :)

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