Schulungsanspruch für Ersatzmitglied ?

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  • Hallo,


    meines Wissens nach haben Ersatzmitgleider, sofern sie nicht als vollständiges Mitglied in den BR nachrücken, keinen Anspruch auf Schulungen. Ein Kollege meinte nun, dass man dies so pauschal nicht sagen könne.


    Was genau könnte er damit gemeint haben ?


    MfG


    Horst

  • Moin,
    für Ersatzmitglieder, die häufig verhinderte Mitglieder vertreten und so vorübergehend dem Betriebsrat angehören, hat das BAG in seiner Entscheidung vom 15.05.1986 (vgl.BAG v. 15.05.1986 - 6 ABR 64/83) festgestellt, dass eine "Grundausbildung" für diesen Personenkreis erforderlich ist. der Streitpunkt zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ergibt sich in der Praxis meist im Zusammenhang mit der Definition des Begriffes "Häufig", insofern hilft die rechtskräftige Entscheidung des Arbeitsgerichtes Mannheim (19.01.2000 - 8 BV 18/99) weiter, wonach "Häufig" bedeuted, dass das Ersatzmitglied über einen längeren Zeitraum regelmäßig an etwa einem Viertel aller BR-Sitzungen teilgenommen hat.


    Quelle: http://www.betriebsrat-aktuell.de/schulungsanspruch.htm


    http://lexetius.com/2001,1767


    Gruß
    bj

  • Hallo blackjck,


    tut mir leid, dass ich mich erst jetzt zu Wort melde ; ich hatte die Angelegenheit zwischenzeitlich vergessen :wacko:


    Wenn der Kollege mir mit derselben Frage nochmals versuchen sollte, ein Beinchen zu stellen, bin ich allerbestens gewappnet :thumbup:


    Besten Dank dafür an Dich,


    MfG


    Horst

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