"Die Umsetzung von Social Media Maßnahmen geschieht in mitbestimmungspflichtigen Unternehmen jeder Größe häufig ohne Beteiligung des Betriebsrats. Blockiert aber der Betriebsrat eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme, kann das fatale und kostspielige Folgen für den Arbeitgeber haben. "
Ein offensichtlich für die AG-Seite verfasster Beitrag, der m.E. deshalb jedoch nicht weniger informativ ist.
Freundliche Grüße,
F.Celeste