Streitigkeiten im Betriebsrat – Was ist im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zu beachten?

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  • "In Betrieben mit mindestens 5 Arbeitnehmern können regelmäßig Betriebsräte gewählt werden. Die Wahl erfolgt durch die Arbeitnehmer. Der Betriebsrat ist gleichsam der „geborene“ Interessenvertreter der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer. Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG ).
    Obgleich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach § 2 BetrVG zur vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet sind, sind Streitigkeiten an der Tagesordnung. In gleicher Weise finden aber auch immer wieder Auseinandersetzungen innerhalb des Betriebsrats zwischen einzelnen Betriebsratsmitgliedern und den möglicherweise verschiedenen Listen, die im Betriebsrat vertreten sind, statt."


    http://bit.ly/Beschlussverfahren


    Freundliche Grüße,
    F.Celeste

  • Hallo,


    die Üb ersicht ist nicht schlecht. Nur hätte man der Vollständigkeit halber auch einmal auf die außergerichtlichen Möglichkeiten weiter eingehen können / sollen. Denn diese sind zumeist wesentlich zahlreicher an der Tagesordnung als das Worst-Case Scenario Arbeitsgerichtsverfahren.


    Viele Grüße,


    Sascha

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