"Die Mitglieder des amtierenden Betriebsrats genießen Sonderkündigungsschutz. Ihnen kann stets nur außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt werden und darüber hinaus bedarf diese Kündigung der ausdrücklichen Zustimmung des Betriebsrats oder aber es muss die fehlende Zustimmung des Betriebsrats durch eine Entscheidung des Arbeitsgerichts ersetzt worden sein. In der Praxis ist das Zustimmungserfordernis für den Arbeitsgeber eine hohe Hürde, an der oftmals eine außerordentliche Kündigung des Betriebsrats scheitert."
http://bit.ly/Sonderkuendigungsschutz
Freundliche Grüße,
F.Celeste