Sonderkündigungsschutz für Ersatzmitglieder des Betriebsrats

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  • "Die Mitglieder des amtierenden Betriebsrats genießen Sonderkündigungsschutz. Ihnen kann stets nur außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt werden und darüber hinaus bedarf diese Kündigung der ausdrücklichen Zustimmung des Betriebsrats oder aber es muss die fehlende Zustimmung des Betriebsrats durch eine Entscheidung des Arbeitsgerichts ersetzt worden sein. In der Praxis ist das Zustimmungserfordernis für den Arbeitsgeber eine hohe Hürde, an der oftmals eine außerordentliche Kündigung des Betriebsrats scheitert."


    http://bit.ly/Sonderkuendigungsschutz


    Freundliche Grüße,
    F.Celeste

  • Hallo Fritz,


    das ist ja auch sehr gut so. Dem Arbeitgeber soll es ja so schwer wie irgendwie möglich gemacht werden, sich den BR nach Wunsch zusammenzukonstellieren. Aus diesem Grund empfinde ich diese Tendenz auch im Bereich der Ersatzmitglieder als konsequent umgesetzt.


    Man kann nur hoffen, dass es in der Zukunft ebenfalls so strikt gehandhabt wird,


    Gruß,


    Lorenz

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