BR Sitzungen alle Mitglieder haben doch das Recht zur Teilnahme ?

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  • Hallo zusammen,


    wir hatten gerade Neuwahlen und sind 9 BR Mitglieder.
    Der alte BR hatte die BR Sitzungen so organisiert, dass
    das die 9 Mitglieder nur 2 x im Monat BR Sitzungen haben.


    Das 5 er GRemium hat sich allerdings wöchentlich getroffen.


    Wir empfinden das alle gewählten BR Mitglieder an den wöchentlichen BR Sitzungen
    teilnehmen sollen. Damit gleicher Kenntnisstand und auch Abläufe allen bekannt ist.


    Der AG meinte dass wir gesetzlich verpflichtet wären einen Betriebsaussschus zu bilden
    und dem die Arbeiten aufzutragen zu hätten. Einen Ausschuss haben wir bei der konst.
    Sitzung gebildet.


    Es geht dem AG darum, dass nicht soviele BR MItglieder immer von der Arbeit fern sind, denke ich...


    Wie sieht der genaue Rechtslage aus ?


    Danke für gute Antworten.


    Herzliche GRüße
    Timotheus


    PS: Schulungen sind darüber hinaus geplant.

  • Ja! Ihr müsst einen Betriebsausschuss gründen.


    Welche Aufgaben Ihr dem Betriebsausschuss (innerhalb des rechtlich zulässigen) übertragt ist einzig und alleine Eure eigene Entscheidung.


    Unter uns: Der Gesetzgeber hat die Grenze für die zwingende Bildung eines Betriebsausschusses zu niedrig angesetzt.

  • Alle Mitglieder sollen nicht nur, sondern müssen an der BR-Sitzung teilnehmen, da keine Beschlussfassung möglich ist wenn nicht alle eingeladen sind und mindestens die Hälfte der Mitglieder teilnimmt (§33BetrVG).
    Der Betriebsausschuss führt nur die laufenden Geschäfte und kann keine Betriebsvereinbarungen abschließen. Die Übertragung von Aufgaben an den Betriebsausschuss muss schriftlich mit Mehrheitsbeschluss erfolgen.
    Im Grunde genommen soll der BR auf dem neuesten Informationsstand sein. Und dazu gehört die Teilnahme an Sitzungen, egal ob´s dem Arbeitgeber passt oder nicht.

  • Hallo,


    ja, so sollte es eigentlich sein. Wenn sich einige aus dem Ganzen zu sehr heraushalten und dann mit WIssenslücken "glänzen", lähmen sie den BR als solchen damit. Die Mitglieder, die im BR noch etwas schaffen und bewirken wollen, werden auf diese Weise schnell gelähmt.


    Gruß´,


    Lorenz

  • Hallo,


    ich finde es immer wieder sehr bedauerlich, wenn Kollegen mit einer solchen Arbeitshaltung gegenüber dem BR überhaupt die Wahl als solche annehmen und sich so für das Amt legitimieren. Da sollte man von vornherein ehrlich sein, und zugeben, dass es einem eigentlich um ganze andere Gründe geht.


    Gruß,


    Jost

  • So weit ich das verstanden habe, ist das 5er Gremium der Betriebsausschuss. Dieser plant seine eigenen Sitzungen und deren Häufigkeit, die für die "Geschäftsführung des Betriebsrates" erforderlich sind.
    Hier können keine Entscheidungen getroffen werden, die nicht explizit von der Kompetenz her auf den Ausschuss übertragen wurden. Hierzu gibt es einen engen rechtlichen Rahmen, was überhaupt übertragen werden kann.
    Der Teil ist erst einmal unabhängig davon, wie häufig der Betriebsrat, also das komplette Gremium, tagt.
    Die Betriebsratssitzung ist so vorzubereiten, dass jedes Mitglied genügend Möglichkeiten hat, sich auf die Themen vorzubereiten und auf den gleichen Kenntnisstand zu bringen. Innerhalb des Betriebsrates gibt es bezgl. der Betriebsratsarbeit keine Geheimnisse. Wenn also Informationen zurückgehalten werden, ist das unzulässig. Wenn man aber garnicht erst fragt, ist das eher die Kategorie "persönliches Pech".

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